„Krone“-Erfolg

Taxi-Fahrgäste in Wien erhalten mehr Rechte

Wien
28.06.2024 11:15

Es ist ein erster wichtiger Schritt, um die Qualität der Wiener Taxis zu heben. Ab 1. Juli müssen in allen Fahrzeugen die Fahrgastrechte angezeigt werden. Zusätzlich erlaubt ein QR-Code den Kunden, die Fahrt online zu bewerten. Ein gravierendes Problem beseitigt die Neuregelung allerdings nicht. 

Nach mehreren Berichten über die Missstände im Taxi-Gewerbe zieht die  Stadt Wien die Zügel an. Das ist auch ein „Krone“-Erfolg. Die rot-pinke Stadtregierung hat gemeinsam mit der Wiener Wirtschaftskammer folgendes beschlossen. Ab 1. Juli ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Taxis Informationen mit den Fahrgastrechten und den Pflichten der Lenker anbieten.

Dies geschieht sowohl über Info-Karten, ähnlich den Sicherheitshinweisen in Flugzeugen, als auch über QR-Codes, die in den Fahrzeugen angebracht sind, heißt es in einer Aussendung.

Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ): „Die Wiener Taxis sind eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Verkehr und werden jährlich von tausenden Kunden genutzt. Der neue verpflichtende QR-Code in den Taxis stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Konsumenten-Transparenz dar, von dem auch die gesamte Branche profitiert.“

Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) (Bild: Tomschi Peter)
Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ)

So sieht das Bewertungssystem aus

Wer den QR-Code im Taxi scannt, kann für die Fahrt, den Fahrer und das Fahrzeug ein bis fünf Sterne vergeben. Wenn man eine dieser drei Fragen mit nur einem oder zwei Sternen bewertet, erhält man zusätzlich die Möglichkeit mit Mehrfachantworten anzugeben, wieso man unzufrieden war. Bis zu diesem Punkt ist die Bewertung anonym.

Wer jedoch möchte, dass die Beschwerdekommission der Fachgruppe einen etwaigen Vorfall genauer unter die Lupe nimmt, muss seinen Klarnamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Fotos zu Dokumentationszwecken hochzuladen. Neben dem QR-Code kann aber auch weiterhin Feedback über [www.taxifeedback.at] (http://www.taxifeedback.at/) abgegeben werden. Die Gesamtbewertung eines Taxis ist allerdings nicht öffentlich einsehbar, heißt es. 

Sieben Fahrgastrechte

Das sind die sieben Fahrgastrechte im Überblick: 

  • 1.Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
  • Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung.  Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
  • Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
  • Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.
  • Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
  • Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
  • Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen für Sie frei sein.

Das ist alles gut und wichtig. Ein erheblicher Missstand wird damit nicht gelöst:  Wenn ein Taxler den Fahrgast gar nicht einsteigen lässt. Das ist wie, berichtet, mehrfach geschehen. Chauffeure, besonders am Hauptbahnhof, haben Kunden nicht mitgenommen, weil ihnen die Fahrt zu kurz war und damit zu wenig Geld einbringt.

So wurden u.a. zwei betagte Seniorinnen gleich von vier Taxlern, die sich abgesprochen hatten, abgelehnt. Entgegen den auch bisher schon geltenden Bestimmungen der Beförderungspflicht. Den Betroffenen bleibt dann nur, sich das Nummernschild zu notieren oder fotografieren und den Vorfall der Taxi-Innung zu melden. 

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