Der Nationalrat hat Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition der Exekutive zusätzliche Befugnisse ermöglicht. Unter anderem werden Kennzeichenerkennungsgeräte wieder eingeführt und es wird die besondere Durchsuchungsanordnung (das meint die Durchsuchung von Taschen u.ä.) erweitert.
Diese Befugnisse sollen künftig nicht mehr nur im Rahmen bestimmter Großveranstaltungen erlassen werden können, sondern auch bei „besonders gefahrengeneigten“ Einrichtungen. Die Opposition lief gegen die Vorlage Sturm und prophezeite, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht halten werde.
Mit der nunmehr beschlossenen Regelung sei eine Kfz-Überprüfung bei einem einfachen Kaugummi-Diebstahl möglich und genau das habe der VfGH schon einmal aufgehoben, meinte NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak.
SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner wollte erkennen, dass die Tür zur „anlassloser Massenüberwachung“ aufgestoßen werde. Der Freiheitliche Christian Ries bemängelte zu vage Formulierungen bei der Durchsuchungsanordnung.
Cybercrime-Novelle gescheitert
Erfolgreicher war die Opposition bei einer Cybersicherheitsnovelle, die sie abwehren konnte, da für einen Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen wäre. Vorgesehen war eine Cybersicherheitsbehörde im Innenministerium, die unter anderem die Meldung sowie Behandlung von Sicherheitsvorfällen übernehmen und sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene für den Informationsaustausch zuständig sein sollte. Alle Oppositionsfraktionen kritisierten diese Konstruktion.
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