Abschiebungen nach Afghanistan sind jetzt wieder möglich. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem aktuellen Fall entschieden. Ein afghanischer Migrant, dessen Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt worden war, hatte geklagt.
Der Mann hatte sein Herkunftsland 2022 verlassen und in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Später versuchte er das Gleiche in der Schweiz, wurde aber ebenfalls zurückgewiesen. In Österreich gewährte ihm daraufhin das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl noch subsidiären Schutz. Eine Abschiebung wurde aber für zulässig erklärt. Dagegen wandte sich der Mann an den VfGH, der dem Verwaltungsgericht jedoch recht gab. „Grobe Verfahrensfehler“ habe es nicht gegeben, hieß es.
Das Bundesverwaltungsgericht hat weder eine grundrechtswidrige Gesetzesauslegung vorgenommen, noch sind ihm grobe Verfahrensfehler unterlaufen.
Der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung
„Sicherheitslage verändert“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte begründet, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan verändert habe. Das Leben und die Unversehrtheit der Menschen in dem Land seien nicht mehr durch internationale oder innerstaatliche Konflikte bedroht. Das war für Höchstrichter nachvollziehbar.
Berücksichtigt wurde außerdem, dass die Familie des Migranten in der Hauptstadt Kabul einen Hof und mehrere bewirtschaftete Grundstücke besitzt. Der Beschwerdeführer hatte die wirtschaftliche Situation seiner Familie unmittelbar vor seiner Ausreise selbst als gut beschrieben.
Nicht immer anwendbar
Das Erkenntnis ist jedoch nicht immer anwendbar. Abhängig ist das vom Einzelfall. Dennoch wird erwartet, dass sich jetzt der Status quo ändert. Seit Sommer 2021 waren Abschiebungen in Afghanistan so gut wie unmöglich. Erst vor Kurzem hatte die UNO davon abgeraten, sie hatte wiederum mit einer verschlechterten Lage der Bevölkerung argumentiert.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.