Weitreichendes Urteil

EuGH: Wolfsjagd in Österreich bleibt verboten

Österreich
11.07.2024 10:45

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es in dem Schreiben des EuGH.

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.

Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht.

Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben, geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet – und zwar sowohl mit Blick auf Tirol, Österreich und auf das grenzüberschreitende Verbreitungsgebiet. (Bild: stock.adobe.com/DENNIS WACHTEL FOTOGRAFIE, stock.adobe.com)
Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben, geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet – und zwar sowohl mit Blick auf Tirol, Österreich und auf das grenzüberschreitende Verbreitungsgebiet.

Nein, lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.

WWF erfreut: „Herdenschutz geht vor!“
Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO freuten sich über das Urteil. „Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein“, so WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler.

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Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen – was sie bis dato nicht getan hat.

Die Argumentation der EuGH-Richter

Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ hatte sich am Mittwoch noch gelassen gezeigt. Man ging von „keinen unmittelbaren gravierenden Auswirkungen auf die derzeitige Praxis“ aus.

Land Tirol: „Weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen“
Nach dem Urteil hieß es in einer ersten Stellungnahme: „Die Entscheidung des EuGH hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, bringt aber leider auch keine Erleichterungen. Die Abschussverordnungen haben sich bewährt, diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen. Unsere Verordnungen sind Einzelfallentscheidungen, die auf sauberen Rechtsgrundlagen und Fachgutachten basieren und die Besonderheiten unserer Almwirtschaft berücksichtigen“, so Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP).

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