Drei tote Rinder wurden am Dienstag in Aurach bei Kitzbühel gefunden – sie waren abgestürzt. Schuld dürfte ein Wolf gewesen sein, wie nach der Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin am Mittwoch herauskam.
Trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schutz von Wölfen in Österreich hat die schwarz-rote Tiroler Landesregierung am Donnerstag erneut ein Raubtier zum Abschuss freigegeben. Der Grund: In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Aurach bei Kitzbühel waren am Dienstag drei tote Rinder (abgestürzt) aufgefunden worden. Mindestens zwei weitere Rinder wurden verletzt. Nach der Begutachtung durch eine Amtstierärztin bestand der Verdacht auf Wolfs-Beteiligung.
Abschussverordnung für acht Wochen
Die nunmehr erlassene Abschussverordnung für einen Schadwolf trat mit Donnerstag in Kraft und galt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert.
Der EuGH hatte vergangene Woche geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte.
Bisher fünf Wölfe geschossen
In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde seitens der Landesregierung betont. Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt, „und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP).
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