Der Antrag auf internationalen Schutz des 29-jährigen Tadschiken, der mit seiner Frau und Gleichgesinnten Attentate am Stephansplatz und im Prater geplant haben soll, wurde abgewiesen. Die Möglichkeiten des Rechtsstaates hat der mutmaßliche IS-Mann aber noch immer nicht ausgeschöpft.
Der Rechtsstaat als Hürde bei der Abschiebung von Kriminellen. Jener Tadschike, der mit seiner Frau und weiteren Verdächtigen zu Silvester einen Terroranschlag im Steffl geplant haben soll, ist noch immer hier. Obwohl er bereits vor zwei Monaten von der U-Haft in die Schubhaft gewandert ist.
Ich möchte sagen, dass ich nicht zurückkehren kann. Ich bin Mitglied der politischen „Gruppe 24“. Die Regierung in Tadschikistan glaubt, dass wir eine terroristische Gruppe sind.
Der Beschuldigte über seine Fluchtgründe
„Ich kann nicht zurückkehren“
Wie die „Krone“ berichtet hat, bekämpfte der mutmaßliche Islamist den Abschiebungsbescheid, indem er Asyl beantragt hat: „Ich möchte sagen, dass ich nicht zurückkehren kann. Ich bin Mitglied der politischen ,Gruppe 24‘. Die Regierung in Tadschikistan glaubt, dass wir eine terroristische Gruppe sind“, erklärte er.
Jetzt erfolgte auf 80 Seiten die Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Dort ist man sicher, dass der Mann einer Terrorgruppe angehört, allerdings dem ISPK (Islamischer Staat Provinz Khorasan): „Fest steht, dass Sie und die weiteren Verdächtigen versucht haben, in Wien einen oder mehrere Anschläge zu verüben, und Sie und ihre Weggefährten bereits den Stephansdom und den Prater ausgespäht haben“, heißt es in der BFA-Abweisung.
Die Ablehnung war zu erwarten. Aber wir bringen eine Beschwerde ein und werden neue Beweise vorlegen, dass er in seiner Heimat verfolgt wird.
Anwalt Andreas Schweitzer verteidigt den 29-Jährigen.
Bild: Markus Tschepp
Anwalt wird Beschwerde einbringen
Ist Österreich den 29-Jährigen damit los? Mitnichten. Sein Anwalt Andreas Schweitzer kündigte an: „Die Ablehnung war zu erwarten. Aber wir bringen eine Beschwerde ein und werden neue Beweise vorlegen, dass er in seiner Heimat verfolgt wird.“
Vier Wochen hat der Jurist dafür Zeit, danach wird in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Wieder wird viel Zeit verstreichen.
Schweitzer kritisiert die Vorverurteilung seines Mandanten: „Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien läuft noch. Die Abschiebung wäre die staatliche Anordnung zur Verhinderung eines möglichen Prozesses.“
Übrigens: Der Mittäter des Tadschiken aus Deutschland wurde längst abgeschoben. Auch die Frau des 29-Jährigen musste zurück in die Türkei. Ein vierter Verdächtiger beging in der Zelle Suizid.
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