Hass-Postings

Bedingte Haft wegen Verstoß gegen Verbotsgesetz

Vorarlberg
26.07.2024 08:26

Er hat Hass-Postings auf X veröffentlicht, und auf seinem Handy fanden sich Hitler-Fotos. Wegen all dem musste sich am Donnerstag ein 31-Jähriger in Feldkirch (Vorarlberg) vor Gericht verantworten.  

Er hat Familie, ist unbescholten, rechtschaffen und fleißig. Außerdem ist er seit Jahren ehrenamtlich als Sanitäter tätig – und bei der Feuerwehr. Freunde und Vorgesetzte beschreiben den Angeklagten (31) als Menschenfreund, egal welcher Hautfarbe oder Nationalität man angehört. Aber steckt hinter dem Persilschein des Angeklagten wirklich eine weiße Weste? Es ist zwei Uhr nachts, als der Beschuldigte ein Kriegsfoto mit der Aufschrift „Free Palästina“ auf seinem Handy erhält. Kurz drauf ergänzt er den Schriftzug mit „Er hat es geplant“ und postet das Ganze auf seinem X-Account.

Als er am nächsten Tag vom Feuerwehrkommandanten damit konfrontiert wird, löscht er den Post sofort. Was er aber nicht weiß: Ein aufmerksamer Bürger hat längst einen Screenshot des Postings gemacht und den 31-Jährigen bei der Polizei angezeigt. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt die Polizei zwei Handys, deren Auswertung Schlimmes zutage bringen. Dort findet sich ein Bild, das Adolf Hitler zeigt – mit dem Text: „Ich werde dich erschießen, Jude!“ Unter einem anderen Hitler-Foto ist zu lesen: „Ich könnte alle Juden töten…!“

Bedingte Haft und Geldstrafe
Weshalb sich der 31-Jährige nun wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Geschworenensenat verantworten muss. Im Prozess bestreitet der junge Mann, ein Rassist zu sein. „Ich habe 1300 Follower beziehungsweise Kontakte und bekomme andauernd was zugeschickt. Aber ich lese das gar nicht.“ Den Palästina-Post habe er auch gar nicht richtig gelesen. Er habe nur das Bild gesehen und es halt gepostet. Von den Hitlerbildern habe er gar nichts gewusst. Am Ende wird der Angeklagte wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz mit fünf zu drei Stimmen nicht rechtskräftig schuldig gesprochen: Zehn Monate bedingte Haft und 7800 Euro Geldstrafe.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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