Pensionist verwundert

Tourismusabgabe und WK-Beitrag auch im Ruhestand

Tirol
28.07.2024 07:00

Ein ehemaliger selbstständiger Versicherungsmakler wird auch in der Rente zur Kasse gebeten und muss Tourismusabgabe sowie WK-Beitrag zahlen. Die Liste Fritz ist empört, die WK und das Land Tirol erklären den Grund.

In die wohlverdiente Pension ist mit 1. Oktober 2022 Herr D. (voller Name der Redaktion bekannt) eingetreten. Zuvor war der Tiroler als sein eigener Chef in der Versicherungsbranche tätig – und zahlte natürlich auch alle möglichen Abgaben an das Land, Väterchen Staat und die Sozialpartner.

Darunter auch die Tourismusabgabe, die das Land einhebt, sowie den Mitgliedsbeitrag für die Wirtschaftskammer (WK).

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Obwohl ich keinen Gewerbeschein und auch kein Büro mehr habe, muss ich die beiden Beiträge weiterhin bezahlen.

Herr D.

Beiträge wurden reduziert
Worüber sich der Pensionist jedoch sehr wundert: „Obwohl ich keinen Gewerbeschein und auch kein Büro mehr habe, muss ich die beiden Beiträge weiterhin bezahlen.“ Zwar hätten sich die vorgeschriebenen Beiträge reduziert – das Land kassiert jährlich 41 Euro für die Tourismusabgabe, die Wirtschaftskammer jährlich 65 Euro -, doch Herr D. wundert sich trotzdem sehr darüber.

Gegenüber dem Pensionisten begründen – laut seinen eigenen Angaben – sowohl das Land als auch die WK die Einhebung damit, dass er noch Folgeprovisionen kassieren könnte und deswegen zahlungsverpflichtet sei. Für den ehemaligen Unternehmer ist diese Begründung trotzdem mehr als unverständlich. Er wandte sich deswegen auch an die im Landtag vertretene Liste Fritz.

Auch die WK bittet Herrn D. noch zur Kasse. (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Auch die WK bittet Herrn D. noch zur Kasse.

„Konnte es zuerst gar nicht glauben“
„Als mir Herr D. das geschildert hat, konnte ich es zuerst gar nicht glauben“, schüttelt auch Klubobmann Markus Sint den Kopf. Es sei „ein starkes Stück, wie ein Pensionist hier abgezockt wird. Mögen die jeweiligen Summen auch nicht hoch sein, aber allein der Umstand, dass Herr D. zahlen muss, ist eine Frechheit“. Die Begründung, die der Pensionist bekommen hat, „schlägt dem Fass den Boden aus“, so Sint, „uns als Liste Fritz und vielen Unternehmen im Land stößt es sauer auf, dass nahezu jeder, der nicht bei eins, zwei, drei in Deckung ist, Tourismusabgabe bezahlen muss“.

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Es ist schon ein starkes Stück, wie ein Pensionist hier abgezockt wird, auch wenn die Summen nicht so hoch sein mögen.

Markus Sint von der Liste Fritz (Bild: Christof Birbaumer/Kronen Zeitung)

Markus Sint

Liste Fritz fordert Reform mit zwei Eckpunkten
Die Tourismusabgabe werde zu einer Tourismussteuer, warnt Sint. Man fordere daher eine Reform mit zwei Eckpunkten: „Erstens, nur wer wirklich vom Tourismus profitiert, soll zahlen, aber nicht der Bestatter, Fahrlehrer oder Versicherungsmakler-Pensionist. Zweitens soll die Tourismusabgabe vom Gewinn und nicht vom Umsatz eingehoben werden. Die Chance auf diese vernünftige Reform vergibt die schwarz-rote Landesregierung gerade.“ Abschließend fordert Markus Sint „natürlich auch, dass man in der Pension keinen Mitgliedsbeitrag mehr an die WK zahlen muss“.

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In diesem Fall wurde zwar das Gewerbe mit 30.9. 2022 ruhend gemeldet, aber nicht gelöscht.

Die Wirtschaftskammer

Bei WK ruhend gemeldet, beim Land im Aktivstand
Von der WK heißt es, dass „in diesem Fall zwar das Gewerbe mit 30.9.2022 ruhend gemeldet, aber nicht gelöscht wurde. Daher wird wie vorgesehen die Hälfte der festgelegten Grundumlage vorgeschrieben. Die Beitragspflicht endet erst mit der Löschung des Gewerbescheins“.

Das Land meint indes: „Sollten keinerlei Umsätze aus der Tätigkeit mehr anfallen, besteht natürlich keine Beitragspflicht. Eine Betriebsaufgabe des Herrn D. liegt dem Land derzeit jedoch nicht vor. Aus diesem Grund ist Herr D. auch nach wie vor im Aktivstand geführt.“

Novellierung bringt einige Änderungen
Erst vor wenigen Wochen kündigte das Land Tirol eine Novellierung der Tourismusabgabe an. Die von Klubobmann Markus Sint geforderten zwei Punkte finden sich darin allerdings nicht. Nochmals ein kurzer Überblick, was ab 1. Jänner 2025 geplant ist:

  • Unternehmen, deren direkter Nutzen aus dem Tourismus geringer ist, werden im Schnitt 24 Prozent weniger entrichten müssen. Zudem wird ein Freibetrag von 2500 Euro eingeführt. Umsätze unterhalb dieser Summe sind abgabenbefreit.
  • Die Berufsgruppen, von denen es derzeit 616 gibt, werden überarbeitet. Rund 60 veraltete dürften gestrichen, 50 neue definiert werden. Unterm Strich soll es dann rund 600 Berufsgruppen geben.
  • Tiefer in die Tasche greifen müssen die Touristen. Die Mindestortstaxe pro Tag erhöht sich von einem auf 2,60 Euro. Der Maximalbetrag liegt bei fünf Euro. Die Tourismusverbände legen die Höhe weiterhin selbst fest.

„Es braucht eine Weiterentwicklung der finanziellen Basis“

  • Die Abteilung Tourismus- und Beitragsservice wird zu einer Servicestelle ausgebaut. Inklusive zwei Service-Hotlines für Steuerberater, Bilanzbuchhalter und Stakeholder sowie die beitragspflichtigen Unternehmen. Die Vorschreibung soll transparenter werden.

Bei der Präsentation der Novellierung meinte LH Anton Mattle (ÖVP), dass „der Tourismus Wohlstand, Arbeit und Entwicklungsmöglichkeiten bringt. Um weiter erfolgreich zu sein, braucht es eine Weiterentwicklung der finanziellen Basis“.

Kommentar
Thema, das man oft „durchkaut“

Der Job als Journalist bringt es mit sich, dass man einige Themen immer wieder „durchkaut“. Häufig ist das einfach dem Jahreskreislauf geschuldet. Im Wirtschaftsressort sind es zum Beispiel Bilanzen zum Jahresende, bei denen sich nur die Zahlen ändern. Als ein Freund der Statistik finde ich das aber immer spannend.

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Was auch immer hier durch wen nicht ganz korrekt ablief, eines bleibt fix: Das Thema Tourismusabgabe werden wir Journalisten immer wieder „durchkauen“.

Manuel Schwaiger

Und dann gibt es Themen, die von der geschätzten Leserschaft stammen. Unter diesen finden sich ebenfalls welche, die immer wieder „durchgekaut“ werden. Eines dieser Themen, das mich seit mehreren Jahren begleitet, ist die Tourismusabgabe. Waren es bisher Fälle, bei denen die Unternehmer mit Mahnschreiben konfrontiert waren, ist es dieses Mal ein Pensionist, der auch im Ruhestand noch Beiträge zahlen muss.

Glaubt man Herrn D., so hat er keinen Gewerbeschein mehr. Glaubt man wiederum der Wirtschaftskammer und dem Land, so ist wohl bei der Aufgabe des Unternehmens irgendetwas schief gelaufen. Immerhin gibt die WK zu, dass das Gewerbe schon länger ruhend gemeldet ist.

Was auch immer hier durch wen nicht ganz korrekt ablief, eines bleibt fix: Das Thema Tourismusabgabe werden wir Journalisten immer wieder „durchkauen“. Aber wenigstens nur bis zur Pensionierung.

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