Gibt es eigentlich einen Anspruch auf „Hitzefrei“ und sind von Unternehmen Klimaanlagen verpflichtend zu installieren? Alles Wissenswerte rund um diesen Schwerpunkt weiß Adolf Eigl, Experte für Arbeitnehmerschutz in der Arbeiterkammer Steiermark.
Selbst bei hochsommerlichen Temperaturen gibt es keinen Anspruch auf „Hitzefrei“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es existiert keine gesetzliche Grundlage, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperatur zu hoch ist.
Firmenleitung muss für geeignete Temperatur sorgen
Die Firmenleitung ist verpflichtet, für eine geeignete Raumtemperatur zu sorgen. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19 und 25 Grad zu betragen. Gibt es Klima- oder Lüftungsanlagen, so sollen 25 Grad möglichst nicht überschritten werden.
Sind Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, muss die Firmenleitung alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperatur zu senken. Darunter fallen nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster oder Bereitstellen von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken.
Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.
Im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes gilt: Das Arbeiten kann ab 32,5 Grad Hitze im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt allerdings der Firmenleitung.
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