Die Regierung hat sich am Mittwoch vorzeitig auf das Pensionsplus für 2025 festgelegt. Österreichs Pensionisten dürfen mit 4,5 bis 4,7 Prozent mehr rechnen. Das entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor, der erst in einigen Wochen exakt feststeht. Bei Höchstpensionen gibt es erneut einen Deckel.
Die Regierung ist diesmal vorgeprescht. Der gesetzliche Anpassungsfaktor – berechnet aus der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024 – steht erst fest, wenn auch die Juli-Inflation bekannt ist.
Endgültiger Wert im September
Derzeit schätzen Experten laut Regierungsangaben, dass die kumulierte Jahresinflation zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Am Mittwoch gibt die Statistik Austria ihre Schnellschätzung bekannt, der finale Wert steht dann im September fest. Der Nationalratsbeschluss zur Pensionserhöhung ist ebenfalls für September geplant.
Im Schnitt 78 Euro mehr
Mit der Festlegung der Regierung soll für die rund 2,3 Millionen Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen werden. Die Durchschnittspension von 1694 Euro brutto pro Monat steigt damit um rund 78 Euro. Spitzenpensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6060 Euro monatlich werden bis zu diesem Wert ebenfalls um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen wird im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionisten erhöht. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1217,96 auf voraussichtlich rund 1275 Euro.
Zuckerl für Neupensionisten verlängert
Für Neupensionisten wird die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Damit werde ein Anreiz geschaffen, nicht früher in Pension zu gehen, heißt es von Regierungsseite.
Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt – ein Jahr länger als bisher geplant. So erhalten alle, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
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