Job in Bibliothek

Das würde Ernst Strasser im Gefängnis erwarten

Österreich
15.01.2013 17:00
Fix ist für Ernst Strasser zunächst noch nichts: Er kann nach seiner Verurteilung zu vier Jahren unbedingter Haft auf die Berufung hoffen. Doch sollte er ins Gefängnis müssen, wäre der frühere ÖVP-Innenminister und EU-Parlamentarier ein Häftling wie jeder andere. Sonderbehandlung gäbe es für ihn keine. Einsitzen dürfte Strasser voraussichtlich in der Strafvollzugsanstalt Wien-Simmering, wo schon andere Prominente inhaftiert waren. Wahrscheinlicher Arbeitsplatz: die Bibliothek.

Zunächst einmal wird Richter Georg Olschak sein Urteil schriftlich ausfertigen. Damit dürfte er im März fertig sein. Dann formuliert Verteidiger Thomas Kralik seine Nichtigkeitsbeschwerde. Der Oberste Gerichtshof entscheidet noch heuer über den Fall.

Hartes Urteil im Kampf gegen Korruption
Korruptionsbekämpfer Franz Fiedler bezeichnet das Urteil als gerecht, manche Strafrechtsprofessoren finden es zu hart (siehe Infobox). Richter Olschak selbst hat zum Beispiel den früheren ÖOC-General Heinz Jungwirth bei einem Schaden von 1,2 Millionen Euro zu fünf Jahren verurteilt. Strasser hat über 100.000 Euro nur geredet und nichts bekommen. Alle sind sich einig: Das Urteil ist ein Signal im Kampf gegen Korruption.

Olschak will seine Entscheidung nicht kommentieren, sagt aber im "Krone"-Gespräch: "Als Promi-Schreck will ich jetzt nicht tituliert werden. Was für mich zählt, sind nur Fakten und Akten."

Strafanstalt Wien-Simmering als neue Heimat
Sollte das Höchstgericht unbedingte Haft verhängen, erhält Strasser binnen eines Monats die Aufforderung zum Strafantritt. Da sich sein Lebensmittelpunkt in Wien befindet, dürfte er in die Strafanstalt Wien-Simmering einrücken müssen. Hier muss jeder Häftling in der Depositenstelle zunächst einmal seine persönlichen Gegenstände abgeben. Dann wird mit jedem Neuzugang ein Gespräch geführt.

Im sogenannten Zugangsteam wird auch entschieden, wo jeder Häftling arbeiten soll. Da Küche, Bäckerei oder die Schlosserei für Strasser eher nicht in Betracht kommen, dürfte er wohl als Mitarbeiter der Bibliothek eingeteilt werden. Dort wird auch Administratives erledigt und der Weihnachts- und Adventmarkt organisiert. Nach frühestens der Hälfte der Strafe dürfte Strasser um bedingte Entlassung ansuchen.

ASVG-Pension ist Strasser sicher
Persönlich hat das Urteil für Strasser natürlich gravierende Auswirkungen. Seine Mitarbeit in einer Beraterfirma dürfte sich wohl erledigt haben, seine früheren "Parteifreunde" distanzieren sich. Strasser ist kein ÖVP-Mitglied mehr.

Für die Pension hat eine Verurteilung wenig Bedeutung. Seit dem Jahr 2000 erhalten frühere Minister ihre Pension nicht mehr nach dem Beamtenschema, daher droht dem 56-Jährigen auch kein Disziplinarverfahren. Strassers Altersversorgung - ab 60 - wird nach ASVG abgerechnet. Dies gilt als Anrecht und kann ihm nicht weggenommen werden.

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