Zwei Deutschlandsberger (beide 20) sollen im Juli und im Oktober 2023 Falschgeld gedruckt bzw. im Internet gekauft haben. Sie gingen damit in der Steiermark und in Kärnten einkaufen und bezahlten Essensbestellungen. Nun ertappte sie eine Kellnerin dabei und zeigte sie an. Die beiden zeigen sich für zig Straftaten geständig.
Monatelang zogen sie ihre Masche ab – erst durch eine aufmerksame Kellnerin flogen sie auf: Sie hatte das Falschgeld der beiden 20-Jährigen aus Deutschlandsberg in die Hände bekommen und daraufhin Anzeige erstattet. Gleich 29 vollendete und acht versuchte Straftaten wegen Geldfälschung und Verbreitung von gefälschtem Geld konnten die steirischen Kriminalisten daraufhin feststellen.
20-Jährige gingen dreist vor
Im Juli 2023 sollen die beiden jungen Erwachsenen begonnen haben, selbst Geld zu drucken bzw. im Internet zu bestellen. Sie bezahlten damit in Einkaufsmärkten, in Restaurants und bei Tankstellen. Im Oktober desselben Jahres änderte daraufhin einer der 20-Jährigen die Strategie: Er bestellte bei Lieferdiensten, ließ sich die Essensbestellungen auf Parkplätze liefern und bezahlte mit Falschgeld. Damit sparte er sich nicht nur viel Geld, er konnte sich auch am Wechselgeld bereichern.
Drucker bei Hausdurchsuchung gefunden
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete auf die Anzeige hin Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen an. Man fand diverse Utensilien, um Geld zu drucken, und eine geringe Menge Falschgeld. Daraufhin konnten 23 weitere vollendete Straftaten in der Steiermark sowie sechs vollendete und acht versuchte Straftaten in Kärnten aufgeklärt werden. Die beiden jungen Erwachsene sind geständig.
So können Sie sich schützen
Die Polizei Steiermark rät nun, vorsichtig zu sein: Beim Verdacht, Falschgeld erhalten zu haben, solle man es vorerst genau prüfen. Sollte man sich weiterhin unsicher sein, gibt man das Falschgeld am besten bei einer Polizeiinspektion ab. Zur Rückverfolgung sollte man sich merken, woher man das Geld hat. Außerdem: Wer Falschgeld weitergibt, macht sich strafbar. Und hat man das falsche Geld einmal angenommen, gibt es keinen Ersatz.
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