Gesetzesänderung

Burgenland will weniger Bürokratie beim Bauen

Burgenland
02.08.2024 09:00

Das Land Burgenland will mehr Tempo bei Baubewilligungen. Begrüßt wird die geplante Gesetzesänderung, die ab September in Kraft treten soll, auch von der Wirtschaftskammer. 

Ob es um die Errichtung von Hotels oder Photovoltaik-Anlagen geht: Baubehörden stehen sowohl bei gewerblichen, als auch bei privaten Bauwerbern regelmäßig in der Kritik, weil die Wartezeit auf Genehmigung oft monatelang dauern. Das soll nicht länger so bleiben, lässt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) mit einer angekündigten Reform des Baugesetzes aufhorchen. Hinter den Kulissen werde bereits daran gefeilt.

Wirtschaftskammer begrüßt Erleichterungen beim Baugesetz
Zuletzt ist auch die Wirtschaftskammer Burgenland mit einem „Jubelschrei“ nach vorne geprescht: Damit würde eine langjährige Forderung aufgegriffen werden. Allzu viel wollte man seitens des Landes noch nicht verraten, eine Präsentation der Gesetzesänderung soll es im September geben. Laut Wirtschaftskammer sieht das neue Gesetz aber vor, dass eine Prüfung des Bauvorhabens durch die Behörde künftig nicht mehr notwendig sein soll, wenn die Unterlagen vollständig und mit den notwendigen Unterschriften eingereicht werden. Eine Bestätigung der Behörde würde dann ausreichen.

Viele Unternehmer seufzen angesichts des bürokratischen Wildwuchses bei Bauprojekten (Bild: stock.adobe.com)
Viele Unternehmer seufzen angesichts des bürokratischen Wildwuchses bei Bauprojekten

Reform auch Vorteil für schnellere Betriebsanlageverfahren
Schneller Genehmigungen und weniger bürokratische Hürden erhofft man sich dann auch bei Betriebsanlageverfahren. „Diese Änderung wäre ein wichtiger Schritt für Neu- und Umbauten in Betrieben und wird viel Aufwand, Zeit und Nerven sparen“, heißt es dazu aus der Wirtschaftskammer.

Aus dem Büro des Landeshauptmannes heißt es zudem, dass man das Ziel habe, Behördenverfahren für Bauvorhaben für regionale Wirtschaftstreibende zu erleichtern, vor allem mit der Stoßrichtung den derzeitigen „Wildwuchs“ von nötigen Sachverständigengutachten einzudämmen. Nachbarschaftsrechte sollen durch das neue Gesetz nicht eingeschränkt werden.

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