Das Thema Sterbehilfe ist ein sehr heikles, bei dem es um nicht nur um ethische und moralische, sondern auch rechtliche Fragen geht. Während auf der einen Seite immer wieder von Autonomie und einem würdevollen Leben und Sterben die Rede ist, steht auf der anderen Seite vor allem die Sorge vor Missbrauch. Nun hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, deren Verbot aufrechtzuerhalten. Wie stehen Sie dazu?
In Österreich war es lange komplett verboten, Sterbehilfe zu leisten. Erst seit 2022 ist der assistierte Suizid hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Das bedeutet, dass lediglich schwer kranke Menschen eine sogenannte Sterbeverfügung beantragen können. In diesen Prozess sind neben ärztlichem Personal auch Notarinnen und Notare und Patientenanwaltschaften involviert.
Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass das Verbot der Suizidhilfe und die Regelungen des Sterbeverfügungsgesetzes verfassungskonform sind. Änderungen gibt es jedoch bezüglich des Verfahrens zur Erneuerung einer Sterbeverfügung nach einem Jahr – dieses wurde als verfassungswidrig eingestuft, da es leidenden Menschen einen raschen, begleiteten und selbstbestimmten Tod praktisch unmöglich macht. Mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit wurde zudem das Verbot der Werbung für Suizidhilfe teilweise aufgehoben.
Was halten Sie von der aktuellen Gesetzeslage zur Sterbehilfe hierzulande? Wie stehen Sie zu den neuesten Änderungen? Wie sollte Ihrer Meinung nach eine Gesellschaft allgemein mit dem Thema umgehen? Würden Sie dieses Angebot selbst in Betracht ziehen, sollten Sie schwer erkranken? Wir hoffen auf eine sachliche Diskussion zu dieser schwierigen Thematik, beteiligen Sie sich gern daran.
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