Acht tote Schafe wurden am vergangenen Freitag auf einer Alm in Osttirol entdeckt. Ein Wolf soll dort sein Unwesen getrieben haben. Die schwarz-rote Landesregierung hat deshalb erneut eine Abschussverordnung erlassen.
Auf einer Alm im Gemeindegebiet von Amlach seien am Freitag vergangener Woche sieben Mutterschafe sowie ein Widder tot aufgefunden worden. „Nach amtlicher Rissbegutachtung besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes“, hieß es in einer Aussendung des Landes.
Abschussverordnung gilt für 8 Wochen
Gemäß den „gesetzlichen Bestimmungen“ habe die Tiroler Landesregierung eine „Abschussverordnung für einen Schadwolf“ erlassen. Diese sei mit der Kundmachung am Dienstag in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft sei bereits informiert worden.
Aktuell sind somit in Osttirol zwei Abschussverordnungen aufrecht. Ausgehend von einem Rissereignis in Obertilliach war Ende Juli eine Abschussverordnung erlassen worden, die bis Mitte September gültig ist.
Dürfen Wölfe geschossen werden?
Es handelt sich jetzt um die vierte Abschussverordnung in Tirol seit und trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Juli. Dieser hatte geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte.
Verordnungen statt Bescheid
In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen werden.
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