Die steirische Wohnraumoffensive startet am 01. September und bringt neue, leistbare Wohnungen und höhere Eigenheimförderungen für die Steiermark.
Die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten haben zu einer spürbaren Abnahme der Bautätigkeit geführt, was mittel- und langfristig eine Verknappung des leistbaren Wohnraums in der Steiermark zur Folge haben könnte. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Steiermärkische Landesregierung die Wohnraumoffensive gestartet. Diese zielt darauf ab, das Wohnen weiterhin leistbar, nachhaltig und qualitativ hochwertig zu gestalten.
Besonders Häuslbauer und junge Familien sollen durch Maßnahmen wie günstige Landesdarlehen, den Jungfamilienbonus und attraktive Sanierungsförderungen unterstützt werden. Dadurch wird nicht nur die Errichtung neuer Wohnräume gefördert, sondern auch der Erwerb und die Sanierung von Eigenheimen für junge Familien erleichtert.
Investitionen für leistbaren Wohnraum und nachhaltige Bauprojekte
Mit der „großen steirischen Wohnraumoffensive“ plant das Land Steiermark, knapp 300 Millionen Euro in die Schaffung von leistbarem, nachhaltigem und hochwertigem Wohnraum zu investieren. Ziel ist es, durch Sonderförderungen und die Attraktivierung bestehender Programme den mehrgeschossigen Wohnbau voranzutreiben und Mieten bezahlbar zu halten.
In den nächsten zwei Jahren sollen 5.500 neue geförderte Wohnungen entstehen, um die Wohnsituation in der Region zu verbessern. Zudem werden notwendige Sanierungen durch das Programm „Sanieren für Alle“ umfassend gefördert, um auch einkommensschwachen Haushalten den Erhalt ihrer Immobilien zu ermöglichen.
Die 5 Maßnahmen der Wohnraumoffensive
Maßnahme 1: Jungfamilien-Bonus
Junge Familien werden dabei unterstützt, sich etwas aufzubauen. Künftig wird es vom Land Steiermark einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer Einmalzahlung geben. Wer als Jungfamilie (mindestens ein/e Ehepartner/in unter 35 Jahre und beide unter 40 Jahre) bzw. deren gleichgestellter Familienformen erstmals die für die Familie erforderlichen Wohnräume und für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände erwirbt, kann den Jungfamilien-Bonus beanspruchen. Die Hausstandsgründung darf grundsätzlich nicht länger als ein Jahr zurückliegen und kann für Miet- und Eigentumsobjekte gleichermaßen in Anspruch genommen werden.
Die derzeit durchaus komplexe Förderausgestaltung wird auf zwei Förderkategorien je nach finanziellem Aufwand vereinfacht:
Bei einem Aufwand zwischen 15.000 bis 100.000 Euro (zum Beispiel Bodenverlegung, Küche, Einrichtungsgegenstände) erhält man einen einmaligen Förderungsbeitrag in der Höhe von 4.000 Euro.
Bei einem Aufwand über 100.000 Euro (zum Beispiel für den Kauf einer Eigentumswohnung) erhält man einen einmaligen Förderungsbeitrag in der Höhe von 10.000 Euro.
Bei einem Aufwand bis 100.000 Euro entfällt künftig das Erfordernis eines Bankdarlehens. Diese Förderung als Einmalzahlung bietet nicht nur eine unmittelbare finanzielle Unterstützung beim im Leben junger Menschen großen Projekt der erstmaligen Hausstandsgründung, sondern unterstützt auch im Hinblick auf die strengen Anforderungen der KIM-VO.
Maßnahme 2: Eigenheimförderung
Die Eigenheimförderung wird deutlich attraktiviert und im Sinne eines boden- und ressourcenschonenden Bauens erweitert. Künftig stellt das Land Steiermark nicht mehr nur für die Neuerrichtung eines Eigenheimes, sondern auch für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes deutlich höhere Landesdarlehen, nämlich bis zu 200.000 Euro, zur Verfügung.
Im Vergleich zum bestehenden Modell der Eigenheimförderung werden somit die möglichen Darlehensbeträge massiv erhöht, wobei bodenschonende und ökologische Maßnahmen besonders begünstigt werden. Bei Neuerrichtungen muss mindestens eine Maßnahme aus dem neuen Anreizsystem erfüllt werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes können sowohl das Landesdarlehen als auch die attraktiven Sanierungsförderungen in Anspruch genommen werden.
Das Landesdarlehen wird zudem auf ein gestaffeltes Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit und damit niedrigeren Annuitäten umgestellt. Die Verzinsung beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent p.a. und steigt auf maximal 1,5 Prozent p.a. in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.
Maßnahme 3: Geschoßbauturbo
Um das Angebot an leistbaren Wohnungen in der Steiermark weiter zu erhöhen und damit auch Mieten günstiger zu machen, werden mit dem Geschoßbauturbo – neben und mit den gleichen Förderkonditionen der erst unlängst zukunftsfit reformierten Geschoßbauförderung – zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau errichtet. Damit werden in den nächsten zweieinhalb Jahren insgesamt mehr als 5.500 neue geförderte Miet-, Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption in der Steiermark auf den Weg gebracht, welche nicht nur leistbar, sondern auch ökologisch und hochwertig sind.
Maßnahme 4: Sanieren für Alle
Steirerinnen und Steirer mit niedrigen Haushaltseinkommen (unterstes Einkommensdrittel) werden für die thermische Sanierung ihres Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses über die neue Sonderförderung „Sanieren für Alle“ mit einer Sanierungsförderung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Damit wollen wir allen Steirerinnen und Steirern die Möglichkeit geben, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und Monat für Monat Energiekosten einzusparen. Mit dieser vorerst bis Ende 2025 befristeten Sonderförderung sollen neben den bestehenden Sanierungsförderungen rund 750 Eigenheime zusätzlich klimafit saniert werden.
Maßnahme 5: Sonderförderung für thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau
Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzlich 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden. Wie Erfahrungswerte aus ähnlichen Sonderförderprogrammen der Vergangenheit zeigen, reduziert sich dadurch der Energiebedarf einer Wohnung massiv und spart den Mieterinnen und Mietern bares Geld bei der Betriebskostenabrechnung.
Eine neue Broschüre des Landes wird künftig in allen Gemeinden und bei allen Banken in der Steiermark aufliegen, um über die umfassenden Förderungen des Landes zu informieren. Dieser praktische Leitfaden für alle Förderinteressierten informiert sowohl über die neuen Maßnahmen der Wohnraumoffensive, als auch über weitere bestehende Förderangebote. Einen Überblick über die Wohnbauförderungen des Landes gibt es auch unter www.wohnbau.steiermark.at.