AK-Service-Tipp

Was nach einem Ferialjob zu beachten ist

Steiermark
28.08.2024 05:59

Karin Ladenberger, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß, worauf junge Menschen nach Beendigung ihrer Ferialarbeit unbedingt achten sollten und was zu tun ist, wenn das Unternehmen nicht zahlt. 

Nach Ende des Ferialjobs ist es ratsam, die erhaltene Endabrechnung unverzüglich zu überprüfen. Darauf sollten der Lohn, eventuelles das Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubsersatzleistung ausgewiesen sein.

Zusätzlich zur Endabrechnung sollte auch eine Kopie der Abmeldung zur Sozialversicherung übermittelt werden. Wer ein Dienstzeugnis möchte, kann dies von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber verlangen.

Wurde das zustehende Entgelt nicht ausbezahlt, sollte das Unternehmen schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Aber Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfalls- und Verjährungsbestimmungen auch Geld verlieren.

Unbedingt das Kleingedruckte lesen

Werden Unterschriften verlangt, sollte das Kleingedruckte unbedingt gelesen werden: Dort sind mitunter auch Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte z. B. um das Geld für geleistete Überstunden umfallen.

Nach Ende des Ferialjobs ist es ebenso empfehlenswert, sich über die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) Geld vom Finanzamt zurückholen, auch wenn man keine Lohnsteuer bezahlt hat. Das ist bis zu fünf Jahre im Nachhinein möglich.

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