Neues rund um die Ermittlungen im Grazer FPÖ-Finanzskandal: Neben dem Korruptionsfreien Gemeinderatsklub (KFG) hat nun auch das Land Steiermark von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Opferstatus sowie den Anschluss als Privatbeteiligter bewilligt bekommen. Das hat Folgen.
Betrug, Fördermissbrauch, Untreue: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt seit über zwei Jahren im Grazer FPÖ-Finanzskandal. Rund 1,8 Millionen Euro an Klub- und Fördergelder sollen ehemalige Spitzen der Stadtpartei, unter anderem Ex-Vizebürgermeister Mario Eustacchio, nicht ordnungsgemäß verwendet, ja teils sogar in die eigene Tasche gesteckt haben, so der Vorwurf. Ermittelt wird auch gegen Politiker der Landespartei, die nicht rasch und konsequent genug eingeschritten hätten. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Auch das Land Steiermark hat bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Antrag gestellt, als Opfer und Privatbeteiligte anerkannt zu werden. Immerhin sollen ja Fördergelder des Landes missbräuchlich verwendet worden sein.
Land erhält Akteneinsicht
Und nun steht fest: Dem Antrag wurde stattgegeben, wie Tina Frimmel-Hesse auf Anfrage der „Krone“ bestätigt. Was das bedeutet? Das Land könnte, sollte es zu einer Verurteilung kommen, die Fördergelder wieder zurückfordern. Außerdem bekommt das Land ab sofort Akteneinsicht erteilt und bleibt stets am neuesten Ermittlungsstand.
Neben dem Land gelten auch der Grazer Korruptionsfreie Gemeinderatsklub (KFG), der aus dem ehemaligen FPÖ-Gemeinderatsklub entstanden war, und die Landes-FPÖ selbst als Opfer und Privatbeteiligter.
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