Nach 18. Woche

Anspruch auf Hebamme bei Fehlgeburt kommt

Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem 1. September Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Im Nationalrat wurde im Juni eine entsprechende Novelle beschlossen.

Wird ein Kind mit 500 Gramm oder mehr leblos geboren, handelt es sich juristisch um eine Totgeburt. In diesen Fällen gab es bisher bereits einen Anspruch auf eine Hebamme. „Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv daran gearbeitet, die neue Regelung auch in der Praxis zum Vorteil für alle Betroffenen und Beteiligten umzusetzen“, sagte Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG) am Donnerstag in einer Aussendung.

Eigener Suchbegriff ergänzt
Betroffene können sich in Zukunft unbürokratisch an eine Hebamme wenden. Dafür ist bei der Hebammensuche auf der ÖHG-Webseite eigens ein Suchbegriff „Betreuung nach Fehlgeburt und Totgeburt“ ergänzt worden.

Das Gremium hat laut eigener Aussage bereits weitere Anliegen im Kanzleramt deponiert, wie eine psychologische beziehungsweise psychotherapeutische Begleitung sowie eine angemessene Zeit für Trauer für Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust. Das Bundeskanzleramt habe bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, hieß es. In Österreich ist automatisch jede Hebamme Mitglied des Gremiums.

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