Sinkende Bezieherzahl

Mieten steigen, Wohnbeihilfe wird aber weniger

Oberösterreich
06.09.2024 13:00

Die Inflation hat sich zuletzt bei unter drei Prozent eingependelt – deutlich darüber liegen jedoch die Teuerungen bei den Mieten. Dass gleichzeitig immer weniger Menschen in Oberösterreich immer weniger Wohnbeihilfe beziehen, lässt die SPÖ einmal mehr nach einer Gesamtreform der Förderung rufen.

Im Jahr 2010 wurden 85 Millionen an Wohnbeihilfe an oberösterreichische Haushalte ausbezahlt. Mittlerweile ist man davon weit entfernt. 48 Millionen Euro waren es 2022, ein bisschen mehr 2023. Wie hoch der Betrag heuer ausfallen wird, ist noch nicht abzusehen – im ersten Halbjahr gab das Land 26,3 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe aus. Das geht aus der aktuellen Beantwortung einer SPÖ-Landtagsanfrage durch Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) hervor.

Weniger Haushalte profitieren
Auch die Zahl der Bezieher ist im Vergleich zu früher gesunken: 2017 erhielten laut Landesrechnungshof noch 31.000 Haushalte die Förderung. 2022 waren es 23.300, ehe die Zahl im Vorjahr wieder auf 26.100 Personen stieg. Im heurigen Juni erhielten laut Haimbuchner 23.453 Haushalte die Wohnbeihilfe.

Mieten treiben Teuerung an
Die SPÖ kritisiert diese Entwicklung, denn immerhin seien die Wohnkosten deutlich höher geworden, während das Geld immer weniger Wert geworden sei. So sei etwa die Teuerung der Mieten im vergangenen Juli mit 6,8 Prozent deutlich über der Gesamtinflationsrate von 2,9 Prozent gelegen. „Die Wohnbeihilfe braucht eine Gesamtreform, da immer mehr Bezieherinnen und Bezieher hinausfallen, während das Leben stetig teurer wird und die Mieten sich von einem traurigen Rekord zum anderen steigern“, meint SPÖ-Wohnbausprecher Peter Binder.

Anhebung des Acht-Euro-Deckels gefordert
Er fordert auch eine Anhebung der Acht-Euro-Grenze pro Quadratmeter bei den anrechenbaren Wohnkosten, denn diese gehe „mittlerweile an der Lebensrealität vorbei“. Die Landesregierung hat freilich diesen Deckel erst vor einem Jahr von sieben auf acht Euro erhöht. Zudem wurde mit Beginn des heurigen Jahres die Zahl der Anspruchsberechtigten ausgeweitet – unter anderem bei alleinerziehenden Elternteilen, indem der Unterhalt bis 300 Euro pro Kind nicht mehr dem Haushaltseinkommen zugerechnet wird. 

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