Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag milliardenschwere Urteile der EU-Kommission gegen Apple und Google bestätigt. Für Google geht es dabei um eine Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro, im Fall von Apple wird in Irland eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro fällig.
Gegen Google hatte die Brüsseler Behörde 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro verhängt, weil der Suchmaschinenbetreiber seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping gegenüber denen der Konkurrenten bevorzuge und daher seine Marktmacht missbrauche. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Kommission.
Google zog gegen Urteil vor EuGH
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.
Steuernachzahlung in Milliardenhöhe für Apple
Im Fall von Apple hatte die EU-Kommission den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzubezahlen. Der Behörde zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem Konzern eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 Prozent eingeräumt. Diese verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft, argumentierte sie und forderte Irland auf, die Steuermilliarden nachzufordern.
Eine untere europäische Gerichtsinstanz hatte Apples und Irlands Einspruch gegen diesen Bescheid 2020 stattgegeben. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH.
Gegen das aktuelle Urteil, mit dem die Richter dem Vorschlag des Generalanwalts folgten, kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. Dieses hat den Angaben zufolge aber keine aufschiebende Wirkung.
Apple äußerte sich enttäuscht und kritisierte, die EU-Kommission ignoriere, dass der Konzern in den USA Steuern entrichtet habe. Irland erklärte, der Vorgang habe allenfalls historische Bedeutung. Gleichwohl überlegt die Regierung nun, was sie mit dem Geldsegen anfängt.
Nur ein „fauler“ Apfel
Anlässlich des Apple-Urteils kritisierte die globalisierungskritische Organisation Attac am Dienstag „das Steuerdumping der Konzerne“. „Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind“, so David Walch von Attac Österreich in einer Aussendung.
„Historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher“
Das Google-Urteil wurde zunächst überwiegend positiv kommentiert. Der deutsche Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Medienverband der freien Presse begrüßten es als „historisch“. Für das zu Axel Springer gehörende Online-Preisvergleichsportal Idealo erklärte Mitgründer Albrecht von Sonntag, es sei ein „historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa“.
Es sei entscheidend, „dass Unternehmen in Europa wissen, wann das Wettbewerbsrecht sie zwingen wird, ihre Technologie mit ihrer Konkurrenz zu teilen“, erklärte außerdem der Chef des Lobbyverbands CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender. Das Urteil schaffe in dieser Hinsicht mehr Klarheit.
Die Kartellbehörden in Europa wollen den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft sichern. Die Entscheidungen der Luxemburger Richter könnten den EU-Wettbewerbshütern Rückenwind in anderen Verfahren geben. Die Brüsseler Behörde ermittelt unter anderem gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta.
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