Premiere in Graz: Erstmals gibt es in der Steiermark eine Kinderkrippe mit expliziten Plätzen für Mädchen und Buben mit Behinderung – weitere sollen folgen. Bemerkenswert ist auch der Betreiber der Einrichtung: der Verein Tagesmütter/-väter.
Fünf Versuche, fünf Absagen: Wenn Eltern für ihre kleinen Kinder mit Behinderung einen Kinderkrippenplatz suchen, erweist sich das oft als frustrierend. Viele Einrichtungen trauen es sich nicht zu, ausreichend auf die Bedürfnisse dieser Kinder eingehen zu können.
Speziell geschultes Personal gibt es hingegen unter den steirischen Tagesmüttern und -vätern. „Wir haben seit 25 Jahren Erfahrungen in diesem Bereich“, sagt Geschäftsführerin Daniela Wohlmuth. Nun ging man einen Schritt weiter und hat in der Grazer Annenstraße eine erste Kinderkrippe eröffnet – mit Inklusionsschwerpunkt.
Nach fünf Absagen endlich Platz bekommen
Helle, freundliche Räume, ein grüner Innenhof mit Hügel, drei Pädagoginnen, vier Betreuerinnen, je eine Sozialarbeiterin und Erziehungswissenschafterin: Das sind die Eckpunkte der Mikado-Kinderkrippe. Im Dezember 2023 eröffnet, geht man nun in den Vollbetrieb über. Zwei Gruppen gibt es und bald in jeder von ihnen zwei behinderte Kinder. In einem Fall hatten die Eltern davor eben fünf Absagen erhalten.
Zur offiziellen Eröffnung am Mittwoch kam auch Bildungslandesrat Werner Amon (ÖVP). Er hob nochmals hervor, wie sehr sich das Stimmungsbild in der steirischen Elementarpädagogik in den vergangenen beiden Jahren zum Positiven verändert hat: „Wir haben netto 500 Elementarpädagoginnen mehr im System.“
Amon hofft, dass bald weitere inklusive Kinderkrippen in der Steiermark folgen werden – die Tagesmütter/-väter wären dafür jedenfalls bereit, so Wohlmuth. „Je früher man ein behindertes Kind fördert, desto besser“, betont auch Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner.
Neue Assistenz in Kinderkrippen
Eine positive, auch von Hohensinner begrüßte Neuerung gibt es übrigens auch auf Landesebene. Seit 1. September ist die Kinderkrippenassistenz eingeführt. Gesetzlich geregelt wird damit der Rechtsanspruch - im Regelfall bis zum dritten Lebensjahr - für den unterstützten Besuch einer Kinderkrippe. Die ersten Anträge sind laut Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) schon gestellt worden.
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