Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte im Alleingang für das EU-Renaturierungsgesetz gestimmt, die ÖVP zeigte sie daraufhin an. Nun steht fest: Seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird es keine Ermittlungen geben.
Die WKStA hat die Anzeige der Volkspartei gegen Gewessler bereits Anfang September zurückgelegt. „Mangels Anfangsverdachts“ wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
„Kein Amtsgeschäft“
Es sei also „gar nie ermittelt“ worden, hieß es von der WKStA. Der Vorgang sei bereits behördlich genehmigt. Bei Gewesslers Zustimmung habe es sich um einen „Akt der Gesetzgebung“ gehandelt und um „kein Amtsgeschäft“. Der Tatverdacht war daher „nicht gegeben“.
Bei Gewesslers Zustimmung hat es sich um einen Akt der Gesetzgebung gehandelt und um kein Amtsgeschäft. Der Tatverdacht war daher nicht gegeben.
Stellungnahme der WKStA
Nichtigkeitsklage beim EuGH noch aufrecht
Die ÖVP hatte die Grüne Ministerin Leonore Gewessler aufgrund ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU-Umweltminister im Juni wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Zudem hatte die Kanzlerpartei eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung eingebracht.
Auszug aus der Amtsmissbrauchs-Anzeige:
ÖVP beruft sich auf ablehnende Haltung der Bundesländer
Die ÖVP argumentiert in der Anzeige, dass die grüne Ministerin nicht einfach so mit Ja stimmen hätte dürfen, weil es nach wie vor eine ablehnende Haltung der Bundesländer gebe. Denn „ungeachtet der Meinungsäußerungen einzelner Bundesländer“ – also die SPÖ-geführten Länder Wien und Kärnten, die ausscherten – sei die einheitliche Stellungnahme der Landeshauptleutekonferenz von April nach wie vor gültig.
Kogler lobt Gewessler
Am Donnerstag würdigte Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler Gewesslers Vorgehen in dieser Causa. Dass eben dieser Alleingang gegen die ÖVP die Chancen auf eine weitere Regierungsbeteiligung gekostet haben könnte, betrachtete Kogler gelassen: „Das werden wir alles mal sehen.“
ÖVP nimmt Entscheidung zur Kenntnis, Kritik an Gewessler bleibt
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker zur WKStA-Entscheidung: „Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – im Monat vor der Nationalratswahl - zur Kenntnis. Unsere Rechtsansicht bleibt nach wie vor aufrecht: Gewessler hat sich gegen die einheitliche Stellungnahme der Länder hinweggesetzt, Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen.“
Ws ist bemerkenswert, dass diese Anzeige so schnell abgeschlossen werden konnte, während andere Verfahren in die Länge gezogen werden und Jahre vergehen, bis das Verfahren letztlich eingestellt wird.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker
Einen Seitenhieb auf die WKStA konnte sich Stocker dennoch nicht verkneifen: „Es ist bemerkenswert, dass diese Anzeige so schnell abgeschlossen werden konnte, während andere Verfahren in die Länge gezogen werden und Jahre vergehen, bis das Verfahren letztlich eingestellt wird.“
Grüne fordern Entschuldigung
Nicht zufrieden mit dieser Reaktion zeigten sich die Grünen und verlangten eine Entschuldigung von der ÖVP. „Gute Politik weiß auch, wann sie sich entschuldigt und wann sie sich im Ton vergriffen hat“, so die Grüne Generalsekretärin Olga Voglauer bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz. „Wenn man jemand einer solchen schweren Straftat bezichtigt ohne Grundlage, dann geht man zu weit.“ Es sei „nicht einmal der geringste Anfangsverdacht“ gegen Gewessler festgestellt worden, betonte sie.
Debatte um Renaturierungsgesetz mündete in Koalitionsstreit
Die Diskussion um das Renaturierungsgesetz wurde auf EU-Ebene lange geführt. In Österreich mündete sie in einen veritablen Koalitionsstreit. Die ÖVP warnte Gewessler bereits im Vorfeld vor einem Alleingang. Die Ministerin stimmte dennoch zu und verhalf dem Gesetz zu einer knappen Mehrheit im Rat. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) reagierte mit scharfer Kritik und warf Gewessler wiederholt Amtsmissbrauch und Verfassungsbruch vor. Die Regierungszusammenarbeit beenden wollte er aber nicht.
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