Nach der Kritik der SPÖ zum Thema Asylzentrum konnte der Innenminister alle Zweifel beseitigen. Die Errichtung eines Rückkehrverfahrenszentrums sei nicht geplant.
Passend zum offiziellen Besuch von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am „Tag der Polizei“ in Eisenstadt schlug SPÖ-Klubobmann Roland Fürst Alarm. Der sozialdemokratische Politiker verweist auf das vorliegende Wahlprogramm der Volkspartei für den Urnengang am 29. September, das unter anderem die Errichtung von Rückkehrverfahrenszentren in Österreich vorsieht.
Wirbel um Asylzentrum
„Das bedeutet ein Asylzentrum für das Burgenland, weil rund 90 Prozent der Menschen irregulär über die burgenländischen Grenzen kommen“, erklärte Fürst. Im selben Atemzug merkte er an: Mit Landeshauptmann Hans Peter Doskozil werde es mit Sicherheit kein Asylzentrum im Burgenland geben. Die simple Botschaft: „Man muss alles unternehmen, damit die ÖVP nach der Nationalratswahl nicht mehr den Innenminister stellt. 24 Jahre sind genug“, betonte der SPÖ-Klubobmann.
Asylquartier des Bundes an der Grenze sperrt zu
Er sprach weiters den Umstand an, dass 2024 mit bis zu 30.000 Asylanträgen zu rechnen sei und Österreich damit erneut im Spitzenfeld landen werde. Am Rande des Festtages in der Landespolizeidirektion stellte der Innenminister auf Anfrage der „Krone“ sofort einige Punkte klar.
„Weder die Errichtung eines Rückkehrverfahrenszentrums ist korrekt noch die Vorhersage von 30.000 Asylwerbern“, entgegnete Karner. Rückkehrverfahrenszentren seien zwar Haftzentren und Teil des Österreich-Planes. Doch ein solches sei im Burgenland nicht vorgesehen, so die Antwort. Zudem seien heuer nur 20.000 Asylanträge zu erwarten. Ein eindeutiges Indiz, dass die Zahl der Aufgriffe und jene der Asylverfahren stark rückläufig sind, sei die Tatsache, dass die letzte entsprechende Betreuungseinrichtung des Bundes, jene in Klingenbach, ab Montag geschlossen bleibt. „Es besteht kein Bedarf mehr“, lautete die Begründung.
Frage nach Abschiebungen
Abseits der Feier reagierten das Büro des Innenministers auf die SPÖ-Kritik, wonach im ersten Halbjahr 2024 nur neun Afghanen und 15 Syrer abgeschoben worden seien. Die konkrete Antwort: „Bei 6553 Abschiebungen in dem Zeitraum betrafen 73 davon afghanische Staatsangehörige. 55 von ihnen mussten zwangsweise außer Landes gebracht werden“, so der Bericht. In 215 Fällen hätten die Abschiebungen syrische Staatsangehörige betroffen, 170 davon zwangsweise, die übrigen seien der Androhung einer Abschiebung eigenständig zuvorgekommen.
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