Aufregung um Flyeraktionen der jungen Kommunisten in Kärnten: Die Jugendorganisation macht Wahlwerbung vor Bildungseinrichtungen, was eigentlich verboten ist.
Nur noch neun Tage bis zur Nationalratswahl – und der Wahlkampf geht in die heiße Phase. Um das bestmögliche Ergebnis für ihre Partei einzufahren, haben die „Jungen Linken“ (KPÖ) in Kärnten konkret die Wählergruppe der Schüler ins Visier genommen. Wie sie selbst stolz auf Instagram veröffentlichten, waren sie dafür vor unterschiedlichen Schulen quer durch Kärnten unterwegs und „beflyerten“ die Bildungseinrichtungen.
Wer sich aber schon einmal mit dem Schulunterrichtsgesetz beschäftigt hat, weiß, dass das Verteilen von Flyern oder anderem Werbematerial einer Partei auf Schulliegenschaften strengstens verboten ist.
Wenig überraschend also, dass die Aktion der jungen KPÖ-Mitglieder nicht allzu gut angekommen ist – so wurden die Wahlkämpfer teilweise nicht nur des Geländes verwiesen, es habe sogar Beschwerden gegeben, wie Bildungsdirektorin Isabella Penz bestätigt.
Rechtliche Grauzone
Doch wer glaubt, hier wäre Unwissenheit der Übeltäter, täuscht sich. Dem Klagenfurter Bezirkssprecher Markus Teichmann ist die Gratwanderung der Schulflyer-Aktion durchaus bewusst: „Wir flyern ausschließlich auf öffentlichem Grund vor den Schulen.“ Das ein oder andere Bild auf Social Media lässt allerdings anderes vermuten: „Hin und wieder seien Grundstücksgrenzen zu Schulliegenschaften schwer erkennbar“, so die Erklärung. Aber generell: Ob solche Grauzonen im Kampf um junge Wählerstimmen wirklich ausgenutzt werden sollten, bleibt (zumindest) fraglich.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.