Auf welche Altersgrenzen Studierende, die mit den Eltern mitversichert sind, achten müssen und was rund um Selbstversicherung und Geringfügigkeit wichtig ist, weiß Michael Bauernhofer, Experte für Sozialversicherungsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Die meisten Studierenden bleiben während ihres Studiums bei ihren Eltern mitversichert. Diese Mitversicherung ist jedoch nur bis zum 27. Geburtstag möglich, und es müssen jedes Jahr eine Studienbestätigung und ein Studienerfolgsnachweis über mindestens acht Semesterwochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte vorgelegt werden.
Sollte eine Mitversicherung beispielsweise aufgrund des Alters oder eines Studienwechsels nicht mehr möglich sein, besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung als Student/Studentin um 69,13 Euro (2024) monatlich. Mit Ausnahme des Kranken- und Wochengeldes können damit sämtliche Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen und auch weitere Familienangehörige mitversichert werden.
Sollte während des Studiums bereits eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden, empfiehlt sich eine Selbstversicherung aufgrund dieser Beschäftigung um 73,20 Euro (2024) monatlich.
Eine Tätigkeit gilt dann als geringfügig, wenn das Entgelt pro Monat 518,44 Euro (2024) nicht überschreitet. Bei dieser Art der Selbstversicherung haben Studierende auch Anspruch auf Kranken- und Wochengeld und erwerben bereits Zeiten für eine spätere Alterspension.
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