Abschuss freigegeben

Ab Oktober jagt Svazek auch den Goldschakal

Salzburg
25.09.2024 12:00

Der Wolf wird seit Monaten immer wieder gejagt – nun folgt auch der Goldschakal. Eine entsprechende Verordnung wurde kürzlich erstmals von der zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) unterzeichnet. Begründung: drohende Überpopulation. Ein aktives Monitoring gibt es nicht. 

„Fünf Risse in vier Jahren hat es gegeben“, fasst Hubert Stock, Wildtierbeauftragter des Landes Salzburg die Tötungen von Nutztieren durch Goldschakale zusammen. Doch die Risse seien nicht der Grund für die neu unterzeichnete Verordnung. Sondern die drohende Überpopulation. 

Stock erklärt: „Der Goldschakal stammt ursprünglich aus Asien und breitet sich stark über Osteuropa nun auch in Mitteleuropa aus. Er kommt über das Burgenland, die Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich zu uns. Die Verordnung soll jetzt regulierend eingreifen.“ 

Salzburg folgt anderen Bundesländern
Bisher war der Goldschakal in Salzburg noch nicht zum Abschuss freigegeben – ab 1. Oktober 2024 soll sich das bis 15. März 2025 ändern. Salzburg folgt damit den Bundesländern Burgenland, Nieder- und Oberösterreich und der Steiermark, die das Wildtier ebenfalls temporär im Jahr zur Entnahme freigibt. In Tirol darf der Goldschakal das gesamte Jahr bejagt werden. 

Nur passives, kein aktives Monitoring
Eine Zahl, wie viele Goldschakale es in Salzburg aktuell gäbe, will und kann Stock nicht abschätzen. Man betreibe passives Monitoring: Dabei melden Wanderer und Jäger Sichtungen an das Land, diese werden aufgezeichnet. Ein aktives Monitoring wird nicht betrieben – dabei würde man proaktiv nach den Tieren in gewissen Gebieten suchen. Aue dem Lungau sei letztens ein Rudel gemeldet worden – mit sieben bis acht Jungtieren.

Aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) lässt man dazu wissen: „Der Goldschakal ist bejagbar. Das Land Salzburg erhebt zudem wie bei allen Wildtierarten im Bundesland Daten zur Populationsabschätzung. Der Schakal gilt als Neuankömmling unter den Raubtieren.“ 

Svazek selbst sagt: „Mit der Verordnung für den Goldschakal reagieren wir auf die hohen Zuwachsraten und die schnelle Verbreitung. Der Goldschakal befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Durch die regulierte Bejagung zwischen dem 1. Oktober und 15. März schützen wir die Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase. So gewährleisten wir den Schutz unserer Natur und minimieren gleichzeitig Schäden in der Landwirtschaft.“

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