Hotel ist vom Tisch

Grünes Licht für Wohnbau auf Ein-Euro-Grundstück

Oberösterreich
27.09.2024 10:00

2017 verkaufte die Gemeinde Vorchdorf um einen Euro ein Grundstück im Ortszentrum, um dort ein Billig-Hotel zu errichten. In den Deal verwickelt war auch ein VP-Politiker. Der Beherbergungsbetrieb wurde nie gebaut, nun fasste der Gemeinderat einen Beschluss für die Errichtung von Wohnungen. 

„Statt das nach einem zweifelhaften Gutachten um einen Euro verscherbelte Grundstück zurückzukaufen, wird dem Investor nun das nächste Geschenk gemacht“, schäumt der Vorchdorfer Bürgerlisten-Chef Albert Sprung.

Frist schon lange verstrichen
Wie berichtet, hat die Gemeinde 2017 um den symbolischen Wert von einem Euro rund 1700 Quadratmeter Grund an eine Firma, in der ein ÖVP-Politiker  Geschäftsführer war,  abgetreten. Begründet wurde der Spottpreis mit hohen Abrisskosten für das alte Feuerwehr- und Rettungsgebäude. Vertraglich geregelt war aber auch die verpflichtende Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse) binnen fünf Jahren. Davon ist derzeit noch nichts zu sehen.

Mehrheit gegen Wiederkaufsrecht 
Stattdessen könnten nun nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Wohnungen und Büros auf dem Areal entstehen. Sprung: „Statt das Wiederkaufsrecht anzuwenden und das Grundstück mit einem Wert von rund 400.000 Euro zu extrem günstigen Konditionen um etwa 120.000 Euro zurückzukaufen, will man die im Kaufvertrag festgelegte Auflage für ein Boardinghaus fallen lassen. Dem Investor soll eine beliebige Bebauung ermöglicht werden – und die Gemeinde schaut durch die Finger.“ Sprung ärgert sich auch darüber, dass sein Zusatzantrag für eine Extra-Zahlung des Investors von 350.000 Euro abgelehnt wurde.

Sorgen vor Rechtsstreit
ÖVP-Fraktionschef Mario Mayr sieht in dem Beschluss keine gravierende Wesensänderung des Projekts. „Wichtig ist, dass es endlich vorangetrieben ist. Die Baubranche hat sich erholt und der Investor hat jetzt Gefallen an der Umsetzung gefunden. Es geht in die richtige Richtung.“ Ein Rückkauf wäre riskant gewesen, da der Vertrag Auffassungsunterschiede zulässt. „Bei einem Rechtsstreit würden wir weitere Zeit und womöglich Geld verlieren. Und die Bürgerliste hat bisher keinen Nachnutzungsplan fürs Grundstück präsentiert.“

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