Urteil liegt nun vor

Umfahrung Fügen-Nord: Einsprüche zurückgewiesen

Tirol
03.10.2024 06:00

Neuer Akt im umfangreichen Straßenprojekt in Fügen im Tiroler Zillertal! Der Verwaltungsgerichtshof wies nach einer zweieinhalbjährigen Wartezeit alle Einsprüche zurück. Bürgermeister Dominik Mainusch spricht von einem „Meilenstein“.

Ein jahrzehntelanges Polit-Hickhack und unzählige Anläufe gab es betreffend das Projekt „Umfahrung Fügen-Nord“ bereits. Es ist allseits bekannt, dass es sich auf der B169 im Bereich der Gemeinde Fügen regelmäßig staut. Mit dem Bau einer Umfahrung möchte man etwa den Verkehrsfluss verbessern und das innerörtliche Straßennetz entlasten.

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Diese Entscheidung ist für das Umfahrungsprojekt ein Meilenstein. Damit sind wir in der Umsetzung einen gehörigen Schritt weitergekommen. Das ist ein guter Tag für die Verkehrspolitik des Tales.

Dominik Mainusch, Bürgermeister der Gemeinde Fügen

Seit Mai 2022 in Wien
Die Causa liegt – wie berichtet – seit Mai 2022 (!) beim Verfassungsgerichtshof in Wien. Seither warten die Landesregierung sowie die Gemeinde rund um VP-BM LA Dominik Mainusch auf das höchstrichterliche Urteil. Dieses liegt nun vor und beinhaltet Positives! Alle Einsprüche von bäuerlicher Grundeigentümerseite wurden zurückgewiesen, damit wird der Straßenbaubescheid rechtskräftig!

Restliche Verfahren über Bühne bringen
„Das ist ein Meilenstein, ein guter Tag für die Verkehrspolitik des Tales. Damit sind wir in der Umsetzung einen gehörigen Schritt weitergekommen“, betont BM Mainusch im Gespräch mit der „Tiroler Krone“, „nun gilt es, die restlichen Verfahren – darunter Wasserrecht und Naturschutz – sowie das Grundeinlöseverfahren konsequent und rasch über die Bühne zu bringen. Wir können uns jetzt keine Verzögerungen mehr leisten, denn das Land Tirol hat dieses Projekt als Bauherr der Bevölkerung versprochen“.

Warum keine Verfahren parallel?
Bleibt die Frage: Warum wurden diese Verfahren nicht schon parallel abgewickelt, um Zeit zu sparen? Laut „Krone“-Informationen habe man bewusst nicht so agiert, damit diese Arbeit nicht umsonst sei, wenn das Urteil negativ ausfalle.

Bis diese Verfahren über die Bühne gegangen sind, vergehen noch rund zwei bis drei Jahre. BM Mainusch bleibt dennoch positiv: „Die Tür zur Umsetzung ist ganz weit offen!“

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