Urteil nach Streit

FIFA-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht

Fußball International
04.10.2024 11:04

Herbe Niederlage für die FIFA: Bestimmte Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. 

Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Profis Lassane Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch und Diarra verlangte eine Entschädigung. Der Ex-Nationalspieler verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte. Denn nach den FIFA-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften.

Lassana Diarra (Bild: EPA)
Lassana Diarra

Transfer nach Belgien geplatzt
Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Klub Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Verband auf Schadenersatz und Verdienstausfall von sechs Millionen Euro. Er rügte, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.

So begründet EuGH das Urteil
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine „mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.

Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.

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