EuGH entschied:

Afghaninnen haben Recht auf Asyl in der EU

Außenpolitik
04.10.2024 14:02

Die schwierige Situation für Frauen in Afghanistan ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausreichend Grund, ihnen Asyl zu gewähren. Zuvor hatte sich der österreichische Verwaltungsgerichtshof an die Luxemburger Kolleginnen und Kollegen gewandt.

Er wollte wissen, ob die schlechte, diskriminierende Behandlung als Verfolgung angesehen werden kann, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigt. Zwei Frauen mit afghanischer Staatsbürgerschaft hatten sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt, nachdem ihnen der Flüchtlingsstatus nicht zugesprochen worden war. Dieser urteilte dann, dass die Rückkehr der Taliban 2021 schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte von Frauen in Afghanistan hatte. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder Zwangsverheiratungen seien als Diskriminierung zu sehen.

Allerdings war zum Beispiel nicht klar, ob noch andere Aspekte als die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht berücksichtigt werden müssen. Laut den EU-Richterinnen und -richtern genügen diese Punkte. Einige der fraglichen Maßnahmen der Taliban seien für sich genommen als „Verfolgung“ einzustufen, da sie eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechts seien. Als Beispiele wurde Zwangsverheiratung angeführt.

Frauenrechtsdemonstration in Kabul (Archivbild) (Bild: AFP)
Frauenrechtsdemonstration in Kabul (Archivbild)

FPÖ: Unterdrückung nicht nur in Afghanistan
Dass einer Antragstellerin aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich Verfolgung droht, muss nicht bewiesen werden. Kritik an dem EuGH-Urteil kam von der FPÖ. „Es ist offensichtlich, dass Frauen in islamistisch regierten Staaten unterdrückt werden – und zwar nicht nur in Afghanistan. Daraus aber ein generelles Asylrecht für sämtliche Frauen abzuleiten, beweist, dass der EuGH völlig weltfremd ist und mit seinen Urteilen eine restriktive und am ursprünglichen Gedanken des Schutzes im nächstgelegenen sicheren Land orientierte Asylpolitik mit aller Kraft sabotiert“, sagte die EU-Abgeordnete Petra Steger.

Zustimmung kam hingegen von der SPÖ. „Heute wurde eine wegweisende Entscheidung für Frauenrechte weltweit getroffen. Afghanischen Frauen ein Asylrecht in der EU zuzusprechen, ist der richtige Schritt, um ein Zeichen gegen die jüngsten anti-feministischen und explizit frauenfeindlichen Strukturen im Land zu setzen und Frauen den Schutz anzubieten, den sie dringend brauchen (...)“, sagte Europaabgeordnete Elisabeth Grossmann.

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