Doch Wien zuständig?

Pläne für Verbindungsbahn auf Messers Schneide

Wien
10.10.2024 16:00

Das Ringen um den Ausbau der Verbindungsbahn im Westen Wiens ist an einem entscheidenden Punkt angelangt: Im Tauziehen vor Gericht ist die Frage aufgetaucht, ob die Trasse überhaupt eine Hochleistungsstrecke ist. Die Antwort auf diese Frage könnte das ganze Projekt zurück an den Start schicken.

Noch liegen die Pläne für die Umgestaltung der Verbindungsbahn vor dem Bundesverwaltungsgericht, das über die Beschwerden von Anrainern und Bürgerinitiativen gegen die positive Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entscheiden sollte. Doch das Verfahren könnte enden, bevor es so richtig begonnen hat, denn das Gericht könnte die Causa an den Verfassungsgerichtshof weiterreichen, weil das Verfahren vielleicht von Anfang an rechtswidrig war.

Kann eine S-Bahn eine Hochleistungsstrecke sein?
Aus Sicht der ÖBB und auch des Umweltschutz- und Verkehrsministeriums war die Sache bisher klar: Die kommende Bahntrasse ist Teil der Hochleistungsstrecke „Raum Wien – St. Pölten“, die 1989 definiert wurde. Für Hochleistungsstrecken gelten eigene gesetzliche Regelungen, und darüber hinaus ist nicht das Bundesland, sondern das Ministerium direkt zuständig. Doch nun stellt sich das Bundesverwaltungsgericht die Frage: Ist die S-Bahn wirklich ein Teil der Pläne für den „Raum Wien – St. Pölten“?

Seit 1989 ist viel passiert

Der „Raum Wien – St. Pölten“ wurde am 19. Dezember 1989 per Verordnung zur Hochleistungsstrecke erklärt. Das war Grundlage für den Ausbau der Westbahnstrecke ebenso wie für den Lainzer Tunnel. Bevor über die S-Bahn weiterverhandelt werden kann, muss geklärt werden, ob die Hochleistungsstrecke damit nicht schon umgesetzt ist. Dann wäre die Verbindungsbahn keine Hochleistungsstrecke, sondern „nur“ eine S-Bahn.

Alle bisherigen Entscheidungen wackeln
Wenn die Verbindungsbahn-Pläne nicht zur Hochleistungsstrecke gehören, wären alle rechtlichen Schritte bisher null und nichtig: Das Ministerium wäre dann in Wahrheit nie zuständig gewesen. Noch ließ das Bundesverwaltungsgericht offen, ob es die heikle Frage selbst klären oder vom Verfassungsgerichtshof beantworten lassen will. Der nächste Verhandlungstermin müsste am 22. Oktober stattfinden. Alle Beteiligten warten gespannt, ob es wirklich dazu kommt.

Ursprünglich wollten die ÖBB nächstes Jahr mit dem Umbau der Verbindungsbahn beginnen. Dass sich das angesichts der juristischen Probleme noch ausgeht, darf bezweifelt werden. (Bild: Peter Tomschi)
Ursprünglich wollten die ÖBB nächstes Jahr mit dem Umbau der Verbindungsbahn beginnen. Dass sich das angesichts der juristischen Probleme noch ausgeht, darf bezweifelt werden.

Verfahren vor Dreifachweiche
Damit stehen die Verbindungsbahn-Pläne vor einer Dreifachweiche: Wenn die Verfassungsrichter sich der Sache annehmen, stünde das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bis zu deren Entscheidung still. Nach einer Entscheidung, egal welches Gericht sie am Ende trifft, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Behält die Verbindungsbahn ihr Siegel als Hochleistungsstrecke, werden die Beschwerden wie geplant verhandelt. Wenn nicht, beginnen alle Verfahren unter der Zuständigkeit von Wien von vorn.

Die rechtliche Unsicherheit eint nun ÖBB, Ministerium, Befürworter und Gegner des Projekts: Sie alle haben potenziell viel zu verlieren. Unter Umständen könnte etwa Wien als künftig verantwortliches Bundesland befinden, dass es gar keine UVP für die Trasse braucht. Dann hätten auch die Bürgerinitiativen ihre Stimme verloren. Die bedauern ohnehin schon jetzt das zerfranste Verfahren. Sie sind überzeugt: Hätten alle Beteiligten ihre Energie statt in Prozesse in „ein echtes Bürgerbeteiligungsverfahren investiert“ – man hätte vielleicht schon eine Lösung gefunden, mit der alle zufrieden wären.

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