Mordversuchs-Prozess

Lkw-Fahrer stach auf Chef und dessen Vater ein

Steiermark
15.10.2024 14:10

Ein 56-jähriger Ungar geriet auf einer Raststation an der A9 mit seinen Arbeitgebern in einen heftigen Streit, der völlig eskalierte. Der Lkw-Fahrer stach mit einem Klappmesser auf die Männer ein, der Ältere überlebte nur knapp. Der Angeklagte sprach von Notwehr – „wollte meine Ehre verteidigen“. Das Urteil: 20 Jahre Haft (nicht rechtskräftig).

Ein heftiger Streit zwischen einem 56-jährigen Lkw-Fahrer und seinem Chef sowie dessen Vater ist im März völlig eskaliert und brachte den Ungarn nun wegen zweifachen Mordversuchs vor Gericht. Er soll im Zuge einer Rauferei an der Raststation Deutschfeistritz (Graz-Umgebung) an der A9 zuerst dem Juniorchef einen Messerstich verpasst und danach mehrfach auf dessen Vater eingestochen haben. Dieser überlebte nur knapp. 

Seit Jänner hatte der 56-Jährige für ein ungarisches Speditionsunternehmen als Kraftfahrer gearbeitet. „Es hat immer wieder Querelen gegeben, weil der Angeklagte seine Arbeit nicht ordentlich gemacht haben und mit dem Lkw sorglos umgegangen sein soll“, schilderte Staatsanwalt Arnulf Rumpold. Die Spediteure warfen dem Fahrer unter anderem auch vor, Diesel gestohlen zu haben. 

Streit an Raststation eskalierte
Im März reisten die Unternehmer daher von Ungarn in die Steiermark zu einer Aussprache. Weil es beim Treffpunkt in Zeltweg zu finster gewesen sei, um die Schäden am Lkw zu begutachten, fuhren die Männer Richtung Ungarn und hielten dann an der Raststation Deutschfeistritz. Dort kam es dann zur unheilvollen Eskalation. 

Als der Junior-Chef den Lkw unter die Lupe nahm und den desolaten Zustand beanstandete, entbrannte zwischen den Männern ein heftiger Streit. Bald flogen auch die Fäuste. Plötzlich holte der 56-Jährige ein Klappmesser aus der Hosentasche, „packte das Opfer mit der linken Hand an den Hoden und stach ihm mit der anderen Hand in die rechte Flanke“, so der Staatsanwalt. An der Stichausführung sei zu bemerken, dass der Angeklagte „kampferprobt“ sei – er war 2014 in der Ostukraine als Soldat im Krieg. 

Opfer wäre fast gestorben
Noch schlimmer erwischte der Ungar dann den Senior-Chef: Er versetzte ihm fünf heftige Stiche in den Bereich des Brustkorbs. „So fest, dass fast die ganze Klinge eingedrungen ist. Infolge ist ein Lungenflügel kollabiert. Der Mann wäre ohne sofortige intensivmedizinische Betreuung und eine Not-OP verstorben“, erklärte der Ankläger. Auch sein Sohn dürfte zur Lebensrettung beigetragen haben, er schlug mit einer Taschenlampe auf den Kopf des Angreifers ein, bis dieser von seinem zweiten Opfer abließ. 

Zitat Icon

Hätte ich sie töten wollen, hätte ich es auch geschafft und ihnen in den Hals gestochen.

Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht

Der Angeklagte flüchtete schließlich mit dem Lkw und ließ sich wenig später widerstandslos festnehmen. Vor Gericht gesteht er den Angriff, bestreitet aber jegliche Tötungsabsicht. „Hätte ich sie töten wollen, hätte ich es auch geschafft und ihnen in den Hals gestochen“, so der dreifache Vater. Einer seiner Söhne (20) war übrigens stets mit ihm im Lkw mit dabei – auch am Tag der Tat –, da er seit seiner Geburt beeinträchtigt ist.

„Ich habe meine Ehre, mein Geld und meinen Sohn verteidigt“, schildert der Angeklagte emotional und behauptet, die Unternehmer hätten ihm noch Geld geschuldet und zu Unrecht Schäden am Lkw sowie Diebstähle angelastet. Er sieht seine Angriffe als Notwehr.  

„War kein richtiges Messer“
Vom vorsitzenden Richter Erik Nauta mehrfach gefragt, ober nicht glaube, dass er die Männer töten hätte können, betont der Ungar, das sei doch „kein richtiges Messer“ und der Junior-Chef sei „so dick“, da käme das kleine Messer gar nicht richtig durch. 

Das schildert das Opfer im Zeugenstand ganz anders: „Ich habe noch nie im Leben so einen Schmerz gespürt.“ Als er sich dann wieder aufrappeln konnte, sei er sofort zu seinem Vater gestürmt, auf den der Angeklagte gerade einstach. „Ich habe gedacht, wenn ich jetzt nicht zu meinem Vater gehe, stirbt er.“ 

Lange Freiheitsstrafe
Die Geschworenen glaubten die Notwehr-Version nicht: In beiden Fällen wurden er wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. 20 Jahre Freiheitsstrafe, nicht rechtskräftig.

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