Landtagswahl 2025

SPÖ-Mandatar legt Fehlstart im Wahlkampf hin

Burgenland
15.10.2024 17:30

Eine zu früh gestartete Kampagne von Christian Dax in den sozialen Medien sorgt für politischen Wirbel. Einen Tag nach dem Bekanntwerden entschuldigt sich der Jurist für den Fall, dass es sich um eine einschlägige Wahlwerbung handeln soll. Die ÖVP will jetzt eine Sachverhaltsdarstellung einbringen.

Für Christian Dax war es ein pannenreicher Start in den offiziell noch nicht gestarteten Wahlkampf. Ausgerechnet dem Juristen scheint das neue Parteienförderungsgesetz zum Verhängnis geworden zu sein. Wie bereits berichtet, soll der SPÖ-Mandatar unerlaubterweise schon vor dem Stichtag am 29. Oktober mit Wahlwerbung in den Sozialen Medien begonnen haben.

Werbeanzeigen wurden mittlerweile deaktiviert
Konkret geht es um zumindest ein Posting auf Facebook und Instagram, in dem Dax laut eigener Aussage nur mitteilen wollte, dass er am SPÖ-Landesparteitag als Kandidat für die Landtagswahl nominiert wurde. Weiters kursiert laut ÖVP auch ein Video in den Netzwerken, in dem Dax um Vorzugsstimmen wirbt. Beide Anzeigen wurden mittlerweile deaktiviert.

ÖVP sieht klaren Gesetzesverstoß und bringt Sachverhaltsdarstellung ein
Die Volkspartei sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Parteienförderungsgesetzund bringt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Sachverhaltsdarstellung ein. „Die SPÖ hat sich selbst klare Rahmenbedingungen auferlegt und muss diese jetzt auch durchsetzen“, fordert VP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas Konsequenzen.

FPÖ: Gesetz gemacht, Gesetz gebrochen
Von einem peinlichen Verstoß und Ironie spricht auch die FPÖ. Es sei „unfassbar, dass eine Partei, die ihre absolute Mehrheit nutzt, um solche Gesetze durchzudrücken, diese dann selbst so schamlos missachtet“, so Daniel Jägerbauer, Landesparteisekretär der FPÖ Burgenland. Die Verantwortung sieht er bei der gesamten SPÖ-Führungsspitze.

SPÖ: Erklärungsnot und prophylaktische Entschuldigung
Seitens der SPÖ will man klären, ob es sich tatsächlich um Wahlwerbung nach den Bestimmungen im Parteienförderungsgesetz gehandelt habe. Dax hätte 100 Euro von seinem persönlichen Budget für die Einschaltung ausgegeben und nicht bedacht, dass Wahlwerbung erst ab 29. Oktober erlaubt sei. „Christian Dax ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und entschuldigt sich für den Fall, dass es sich um eine einschlägige Wahlwerbung handelt, bereits jetzt“, so die SPÖ-Landesgeschäftsführung. 

Neues Gesetz im Juni von SPÖ und Grünen auf den Weg gebracht
Erst im Juni haben SPÖ und Grüne das neue Parteienförderungsgesetz verabschiedet. Kernpunkt der Regelung ist eine Obergrenze bei den Wahlkampfkosten von 300.000 Euro. Klar definiert ist auch ein Stichtag, an dem Parteien und Kandidaten offizielle Werbekampagnen starten dürfen. Im Hinblick auf die Landtagswahl am 19. Jänner 2025 ist das der 29. Oktober 2024.

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