Der PlayStation-Hersteller Sony hat im Streit um Schummel-Software eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kassiert. Das Höchstgericht entschied, dass sogenannte Cheat-Software nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht verstoße, solange sie lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole verändere.
Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit vor deutschen Gerichten. Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für die inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole Playstation Portable. Dank der zusätzlichen Funktionen durch Cheat-Software war es Spielern hier zum Beispiel möglich, den „Turbo“ unbeschränkt zu nutzen oder von Anfang an Fahrer auszuwählen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten.
Sony forderte deswegen von den Entwicklern und Verkäufern der Cheat-Software Schadenersatz wegen einer Verletzung von Urheberrechten. Rechtlich ging es unter anderem um die Frage, ob das Spiel „umgearbeitet“ wurde – das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten.
Deutscher Bundesgerichtshof nun wieder am Zug
Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Sony-Klage abgewiesen, der deutsche Bundesgerichtshof legte den Fall dem EuGH vor. Die Richter in Luxemburg folgten den deutschen Gerichten weitgehend und machten Sony nun einen Strich durch die Rechnung: Solange die veränderten Daten nicht darauf abzielen, das Programm zu kopieren, ist das Urheberrecht hier nicht verletzt.
Über den konkreten Fall muss nun der deutsche Bundesgerichtshof entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
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