Nun ist es so gut wie fix, wer bei der steirischen Landtagswahl am 24. November am Stimmzetttel zur Auswahl stehen wird. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, KPÖ und Neos treten im ganzen Bundesland an, in Graz und Umgebung kommen noch KFG, MFG und DNA dazu.
Nun ist es fast fix: Bei der Landtagswahl werden wohl neun Parteien auf dem Stimmzettel stehen. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, KPÖ, Neos sowie die KFG, MFG und DNA, die letzten drei allerdings nur im Wahlkreis 1 Graz und Umgebung. Sie haben bis Freitag 13 Uhr fristgerecht ihre Kreiswahlvorschläge bei den Behörden eingereicht. Die Unterlagen werden aber noch geprüft.
Drei Parteien nur in Graz und Umgebung
Nun gilt es zu schauen, ob die Unterstützungserklärungen der Listen Korruptionsfreies Graz (KFG), Menschen, Freiheit, Grundrechte (MFG) und Demokratisch – Neutral – Authentisch (DNA) – 200 je Wahlkreis waren notwendig – alle gültig sind. Des Weiteren prüfen die Behörden unter anderem, ob alle aufgelisteten Kandidaten wahlberechtigt sind. Ein Kandidat muss am Wahltag zumindest 18 Jahre alt sein. Kommenden Donnerstag, am 24. Oktober – ein Monat vor der Wahl -, sollte das alles abgeschlossen sein. Danach können die Stimmzettel in den Druck gehen.
Die Reihung am Stimmzettel wird jedenfalls kein Grund zur Diskussion sein: Auf den ersten sechs Plätzen sind die Parteien nach dem Ergebnis der Wahl von 2019 gereiht: ÖVP vor SPÖ, FPÖ, Grüne, KPÖ und Neos. Der siebente Platz im Wahlkreis 1 geht an die KFG, der achte an die MFG mit Spitzenkandidatin Andrea Kamper und der neunte an die DNA mit Frontfrau Maria Hubmer-Mogg. Sie wurden nach dem Termin ihrer Einreichung gereiht. In den anderen drei Wahlkreisen werden nur die ersten sechs Parteien zu finden sein.
Wahlkarten bis 20. November beantragen
Am 14. November um 13.00 Uhr endet die Frist für die Einreichung des Landeswahlvorschlags. Am Mittwoch, 20. November, hat man die letzte Chance, schriftlich eine Wahlkarte zu beantragen.
1981 gab es übrigens am wenigsten Auswahl bei einer Landtagswahl: Damals waren nur vier Parteien am Stimmzettel zu finden. Bei manchen Urnengängen standen dafür bereits neun Listen zur Auswahl. Die 48 Landtagsmandate werden nicht nur in den vier Wahlkreisen, sondern auch auf Landesebene vergeben. Um an diesem zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Parteien Landeswahlvorschläge einbringen.
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