Eine der größten Affären des Landes um die steirische Umweltbehörde A13 und schief abgewickelte Umweltverträglichkeitsprüfungen beschäftigte drei Jahre lang Behörden und Justiz. Nun hat die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung getroffen: Gegen keinen der acht Beschuldigten wird Anklage erhoben!
Die Affäre flog ziemlich genau vor drei Jahren, am 21. November 2021, durch einen Bericht in der „Krone“ auf. Der zentrale Vorwurf lautete, dass Umwelt-Verfahren von führenden Beamten der Abteilung 13 unsauber und zugunsten der Projektwerber erledigt wurden.
Aufgetauchte Schmählieder schlugen kurz darauf hohe Wellen. Die Abteilungsleiterin machte sich in umgetexteten Schlagern über besorgte Bürger und NGOs lächerlich. Dazu gab es sogar ein Video. Noch am selben Tag wurde die Spitzenbeamtin von Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) suspendiert; der UVP-Referent wurde aus der Abteilung abgezogen und einer anderen Aufgabe zugewiesen.
Bundesrechnungshof betätigte Vorwürfe
Die Prüfer des Bundesrechnungshofes nahmen daraufhin fünf Monate lang die Behörde in der Grazer Stempfergasse auseinander – und kamen schließlich im Februar 2023 zu einem vernichtenden Ergebnis. Den schwerwiegendsten Kritikpunkt spülte die Sichtung von gut 12.000 E-Mails der Abteilungsleiterin und des UVP-Referenten an die Oberfläche: In mindestens drei Fällen sollen Projektwerber (also etwa ein Unternehmen, das ein Wasserkraftwerk bauen will) und nicht die Beamten Teile von Bescheiden formuliert haben. Darüber hinaus übermittelte die A13 in mindestens zwei Fällen Bescheid-Entwürfe zur Abstimmung an Projektwerber.
Die schlechte Organisation, die langen Verfahrensdauern sowie dubiose Geldflüsse an Gutachter vom Rechnungshof wurden zudem bemängelt.
„Kein amtsmissbräuchliches Verhalten“
Umso überraschender nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Graz: „Das Ermittlungsverfahren wurde betreffend alle Beschuldigten eingestellt, da die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für ein amtsmissbräuchliches oder sonst strafrechtlich relevantes Verhalten von Entscheidungsträgern und anderen an den UVP-Verfahren Beteiligten ergaben“, teilte Staatsanwalt Christian Kroschl Donnerstagvormittag auf „Krone“-Anfrage mit.
Wieso die Ermittlungen so lange gedauert haben, begründet StA-Sprecher Hansjörg Bacher so: „Der Sachverhalt war äußerst komplex und umfangreich, immer wieder kamen im Laufe des Verfahrens neue Sachverhalte hinzu, zudem wurde im BAK (Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Anm. der Redaktion) viermal der Sachverständige gewechselt“.
Disziplinarrechtliches Verfahren läuft
„Das Ermittlungsverfahren hat sehr lange gedauert, es ist gut, dass es endlich eine Entscheidung gibt“, sagt Günther Lippitsch, Personalchef des Landes Steiermark, in einer ersten Reaktion. Nach wie vor läuft ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen die Ex-Abteilungsleiterin, auch das Landesverwaltungsgericht muss sich mit der Causa noch beschäftigen.
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