Urteil rechtskräftig

Achtfacher Mordversuch: 30 Jahre Haft für Syrer

Steiermark
29.10.2024 13:40

Es war hauptsächlich die Heimtücke, die schockierte. Mitten in der Nacht zündeten im März dieses Jahres zwei Syrer ihren Barbershop in Liezen (Steiermark) an, um dann die Versicherungssumme zu kassieren. Dass über dem Geschäft eine achtköpfige Familie schlief, war den beiden offenbar vollkommen egal. 

Bereits im August wurden die beiden Friseure (19 und 39 Jahre alt) von einem Geschworenengericht in Leoben zu zwölf bzw. 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Damals schilderte die Familie ihre Verzweiflung und Todesangst, als sie mitten in der Nacht im Pyjama von den Flammen eingeschlossen waren.

Der 39-Jährige leugnete vor Gericht. Der 19-Jährige, der am Tatort gefilmt wurde, war geständig. Und gab zu, dass sie beide unter Geldnot gelitten hätten und sich die 30.000 Euro Versicherungssumme erhofft hatten.

Mit den Füßen trat damals ein Familienmitglied die Wand zu einem Nachbarn ein, der, wie der Ankläger betonte, zum Glück in Trockenbauweise errichtet worden war. „Wir dachten, wir müssen sterben“, erzählten die Steirer. „Den Angeklagten war das aber völlig egal“, schilderte Staatsanwalt Andreas Petritsch. Noch heute leiden die Betroffenen unter massiven Ängsten.

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Sie haben sich damit abgefunden, dass Menschen in der Feuersbrunst ums Leben kommen.

Die vorsitzende Richterin, Senatspräsidentin Karin Kohlroser, Oberlandesgericht Graz

19-Jähriger nahm Alleinschuld auf sich
Bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht in Graz am Dienstag nahm der junge Syrer dann plötzlich – offenbar massiv eingeschüchtert – alle Schuld alleine auf sich. „Er hat nichts gewusst, es war nur meine Idee. Er hat mich nur hingeführt“, beteuerte der 19-Jährige. Sein Komplize murmelte nur mit gesenktem Kopf, aber recht emotionslos: „Ich entschuldige mich.“

Die Senatsmitglieder schenkten den Beteuerungen keinen Glauben und obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe und der 39-Jährige eine Strafmilderung forderte, beließen es die Richter bei den verhängten Sanktionen. „Wir sehen bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bei dem Jüngeren und zehn bis 20 Jahre oder lebenslang beim Älteren als ausreichend an.“

Senatspräsidentin Karin Kohlroser hob noch einmal die Heimtücke hervor, weil das Feuer um 1 Uhr früh gelegt wurde. Und die kriminelle Energie, derer es dafür bedarf sowie die Ignoranz gegenüber dem Rechtsgut des menschlichen Lebens. „Sie haben sich damit abgefunden, dass Menschen in der Feuersbrunst ums Leben kommen.“ Die Urteile – insgesamt 30 Jahre Haft – sind nun rechtskräftig.

  

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