Was gibt es für Eltern Schöneres, als Zeit mit dem Kind zu verbringen? Viele Mütter und Väter nehmen aus diesem Grund die sogenannte Elternteilzeit in Anspruch. Welche Voraussetzungen es hierfür gibt, weiß Maria Susanne Feirer, Expertin für Frau, Beruf & Familie in der Arbeiterkammer Steiermark.
Arbeit und Kinder miteinander zu vereinbaren, ist für viele Eltern eine große Herausforderung. Damit das leichter gelingt, gibt es die sogenannte Elternteilzeit.
Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit sind eine bereits dreijährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit, wobei die Karenz angerechnet wird. Außerdem muss es im Betrieb mehr als 20 Beschäftigte geben.
Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent reduziert und mindestens zwölf Stunden pro Woche gearbeitet werden. Während der Elternteilzeit hat man die Möglichkeit, die Stundenanzahl einmal zu verändern bzw. einmal vorzeitig zu beenden. Zudem besteht auch ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Elternteilzeit auch zeitgleich mit dem Partner bzw. der Partnerin nehmen.
Für Meldungen ab dem 1. 11. 2023 gilt, dass die Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann. Davor beträgt die maximale Dauer der Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes.
Nach der Elternteilzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, zur ursprünglichen Stundenanzahl zurückzukehren.
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