Nach nur fünf Minuten ist der zweite Prozesstag gegen Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott und Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein wieder beendet gewesen. Der Grund dafür, sollte er berechtigt sein, ist für die Justiz blamabel. Laut Jeneweins Anwalt sei nämlich auf die Aufhebung der Immunität des früheren Nationalratsabgeordneten vergessen worden. Die Staatsanwaltschaft Wien gibt indes an, dass die Immunität geprüft worden sei. Und auch die Oberstaatsanwaltschaft ist sich sicher: „Immunität hat nicht bestanden!“
Hans-Jörg Jenewein war bis 2019 als Nationalrat für die FPÖ tätig und auch als Ausschuss-Vorsitzender aktiv. In dieser Zeit fallen die inkriminierten Taten, die ihn nun zusammen mit Egisto Ott, der unter Spionageverdacht steht, in Wien auf die Anklagebank brachten. Angeklagt sind Verletzungen des Amtsgeheimnisses und Verletzungen von Datenschutzbestimmungen. Jenewein soll laut Staatsanwalt unter anderem Bilder aus dem BVT- und dem Ibiza-Ausschuss an Chefinspektor Ott und eine Journalistin weitergeleitet haben.
Anwalt: „Absolute Immunität endet nicht“
Der zweite Verhandlungstag startet mit einem überraschenden Antrag von Jeneweins Anwalt Christoph Rother. „Mein Mandant war damals im Nationalrat und genoss absolute Immunität. Es wurde seitens der Staatsanwaltschaft nie ein Auslieferungsbegehren formuliert“, führt er aus, dass das Verfahren gegen Jenewein rechtswidrig und daher einzustellen sei. Zumal die Möglichkeit der Auslieferung seit zwei Wochen verjährt sei und absolute Immunität auch nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat nicht erlischt.
Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
Richter Andreas Böhm ist verwundert: „Ich gehe davon aus, dass der Strafantrag sämtliche Instanzen durchlaufen hat und dies geprüft wurde.“ Bei derart prominenten Prozessen wird auch vom Justizministerium und dem Weisungsrat geprüft. Es wird auf unbestimmte Zeit vertagt. Die geladenen Zeugen werden unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt. Im Saal herrscht Ratlosigkeit.
Die Verteidiger von Egisto Ott springen jedenfalls sofort auf den Zug auf. Wenn das Verfahren gegen Jenewein rechtswidrig ist, dann sei es auch gegen Ott einzustellen, ist Josef Phillip Bischof überzeugt. Die Anwälte verlassen den großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landl mit einem breiten Grinsen im Gesicht.
StA Wien: „Immunität wurde geprüft“
„Die Immunität wurde von uns geprüft“, teilte Judith Ziska, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, später mit. Der Akt sei berichtspflichtig gewesen, der Vorhabensbericht – die Anklage gegen Jenewein und Ott – sei von den maßgeblichen Stellen genehmigt worden. Der Prozess könne vermutlich im Dezember fortgesetzt werden. Und auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bekräftigt am Freitag, dass es keiner Aufhebung der Immunität bedurft hätte, „weil eine solche im Zeitpunkt der Einleitung der Ermittlungen nicht bestand“.
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