Am Mittwoch startete am Arbeits- und Zivilgericht der Prozess jener steirischen Ärztin, deren Tochter im Zuge einer Not-OP am 13. Jänner am Grazer LKH einem schwerstverletzten Patienten ein Bohrloch im Schädel gesetzt haben soll, um eine Sonde zu legen. Gegen ihre Entlassung kämpft sie nun vor Gericht an.
Die Medizinerin wurde erst Wochen nach dem Vorfall verwarnt, einen Tag später, am 29. Mai dienstfrei gestellt und schließlich, weitere zwei Monate später, entlassen. Zu spät, wie sie mit ihrer Anwältin argumentiert und nun das Land Steiermark als Arbeitgeber auf Wiedereinstellung klagt. Dieses beharrt darauf, erst am 29. Mai vom Vorwurf erfahren zu haben und daher sehr wohl fristgerecht agiert zu haben.
Die Ärztin selbst blieb dem Prozess fern. „Sie liegt krank mit angeordneter Bettruhe zuhause“, informiert ihre Anwältin die Richterin. Sogleich fragt die Vorsitzende, ob sie das Angebot des Landes, nämlich eine einvernehmliche Entlassung, annehmen wolle. Nein, will sie nicht, kontert ihre Anwältin sofort und bestreitet die Behauptung des Arbeitgebers, ihre Mandantin habe ihren Arbeitgeber bezüglich des ihr vorgeworfenen Sachverhalts angelogen und falsche Tatsachen angegeben.
Etliche Zeugen werden einvernommen
„Wieso hat es von der Dienstfreistellung bis zur Entlassung so lange gedauert?“, möchte die Vorsitzende wissen. „Erst durch die strafrechtlichen Ermittlungen kamen die Tatsachen ans Licht. Die Gegenseite hat zuvor komplett falsche Angaben gemacht“, erklärt der beauftragte Anwalt des Landes Steiermark.
Weiterhin strittig ist also, ob die Entlassung besagter Ärztin fristgerecht geschehen ist. Um feststellen zu können, ob das tatsächlich so gewesen ist, müssen beim nächsten Termin am 20. Jänner 2025 etliche Zeugen einvernommen werden. Die Verhandlung ist für den ganzen Tag anberaumt.
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