Arbeitsklima

Mangelnde Mitbestimmung begünstigt Job-Wechsel

Österreich
13.11.2024 14:04

Wenn Beschäftigte mit ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen unzufrieden sind, steigt die Wahrscheinlichkeit um fast das Dreifache, dass sie mit einem Jobwechsel liebäugeln – und zwar unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und beruflicher Stellung.

Derzeit sind allerdings nur 57 Prozent der Beschäftigten diesbezüglich zufrieden, so das Ergebnis einer Erhebung der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Darüber hinaus gibt es weitere Parameter, die für ein deutlich besseres Arbeitsklima sorgen: Denn Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz wirken sich ebenso positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter aus wie ein Betriebsrat oder eine Personalvertretung im Unternehmen.

Passen die Mitbestimmungsmöglichkeiten, so sind 80 Prozent der Befragten mit ihren Vorgesetzten und mit der sozialen Einstellung ihres Betriebes gegenüber Mitarbeitern zufrieden, so die AK Oberösterreich in der mit IFES und Foresight durchgeführten Erhebung zum Arbeitsklimaindex. Bei den unzufriedenen Beschäftigten sind hingegen 60 Prozent der Befragten mit diesen Faktoren unzufrieden. Und 38 Prozent der Unzufriedenen wünschen sich eine andere Arbeitszeitregelung. Bei jenen, die damit zufrieden sind, sind es hingegen nur 23 Prozent. Bei den Unzufriedenen ist auch der Anteil jener deutlich höher, die weniger arbeiten wollen.

Nach Berufen sind Friseurinnen und Kosmetikerinnen die Schlusslichter, wenn es um eine berufliche Interessensvertretung geht. (Bild: gemena communication stock.adobe)
Nach Berufen sind Friseurinnen und Kosmetikerinnen die Schlusslichter, wenn es um eine berufliche Interessensvertretung geht.

Tourismus und Gastronomie schneiden am schlechtesten ab
Wobei es bei der Einschätzung der Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten je nach Branche deutliche Unterschiede gibt. Am schlechtesten schneiden Tourismus und Gastronomie ab - sowohl in puncto Mitbestimmung (49 Prozent zufrieden) als auch in puncto Gestaltungsmöglichkeiten (62 Prozent). Geht es nach den Gestaltungsmöglichkeiten, so stechen das Unterrichtswesen (74 Prozent) und das Gesundheits- und Sozialwesen (71 Prozent) positiv hervor. Dafür sind nur jeweils 52 Prozent mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten zufrieden. Im Bauwesen stufen 71 Prozent der Beschäftigten die Gestaltungsmöglichkeiten positiv ein und 67 Prozent sind mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten zufrieden.

Betriebsrat und Personalvertretung machen einen Unterschied
Für Arbeitnehmer macht es aber auch einen Unterschied, ob es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung gibt: Ist diese Interessensvertretung vorhanden, so sind 66 Prozent mit dem Einkommen und 63 Prozent mit den Weiterbildungsmöglichkeiten zufrieden. Gibt es diese nicht, so sinkt der Anteil der Zufriedenen auf 55 bzw. 52 Prozent. Und 68 Prozent der Beschäftigten in organisierten Betrieben sind mit ihrer sozialen Absicherung zufrieden. In Betrieben ohne Interessensvertretung sind es nur 55 Prozent.

Nach Berufen sind Friseurinnen und Kosmetikerinnen die Schlusslichter, wenn es um eine berufliche Interessensvertretung geht. Am häufigsten verfügen hingegen Fabriksarbeiter mit 81 Prozent über eine Interessensvertretung, gefolgt von Werkzeugmachern (79 Prozent) und Bankangestellten (77 Prozent).

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt