Gemeindefondgesetz

Rettungsschirm für finanziell gebeutelte Kommunen

Burgenland
15.11.2024 19:00

Das neue Gemeindefondgesetz soll langfristig die Liquidität von finanziell angeschlagenen Gemeinden sicherstellen. Vorerst ist der Fonds mit 5 Millionen Euro dotiert. 

Finanziell gesehen steht immer mehr Gemeinden das Wasser bis zum Hals. Rund ein Drittel aller 171 Kommunen werden 2025 nicht ausgeglichen budgetieren können. Sinkende Ertragsanteile und steigende Personalkosten werden immer wieder als Auslöser der Notlage genannt. Mit einem Gemeindefondsgesetz will das Land den maroden Kommunen jetzt unter die Arme greifen. Angesiedelt in der Landesholding, wird der Fonds vorerst mit 5 Millionen Euro dotiert sein, gaben Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und SPÖ-Klubchef Roland Fürst bekannt.

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Das Gesetz darf nicht als Auffangnetz verstanden werden, vielmehr ist es ein Rettungsschirm, der einen harten Aufschlag verhindern soll.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf

Laut ersten Einschätzungen könnten zwischen 15 und 20 Gemeinden anspruchsberechtigt sein. Von der Maßnahme erhofft man sich, dass die Liquidität der betroffenen Gemeinden langfristig sichergestellt werden kann, bis sie nach einigen Jahren wieder auf eigenen Beinen stehen können, so Eisenkopf.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf und SPÖ-Klubobmann Roland Fürst (Bild: SPÖ Burgenland)
Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf und SPÖ-Klubobmann Roland Fürst

Nimmt eine Kommune die Finanzhilfe in Anspruch, muss der Gemeinderat dies beschließen. Zusätzlich braucht es ein Konzept für die Haushaltskonsolidierung. Darin muss festgestellt werden, wie hoch der Finanzbedarf ist, wie lange eine Unterstützung nötig ist und wie schlüssig und nachvollziehbar die Maßnahmen sind. Auf dieser Grundlage werde entschieden, ob der Fonds Tilgungen oder gar vollständige Darlehensverbindlichkeiten der Gemeinde übernimmt. Auch Eigentum von Gemeinden wie etwa Liegenschaften können an den Fonds übertragen werden.

Transparenz: Fond mit Aufsichtsrat und Beirat
Neben dem Aufsichtsrat im Fonds wird auch ein Beirat – besetzt unter anderem mit Vertretern des Gemeindevertreterverbandes, des Gemeindebundes und des Städtebundes - eingerichtet. 

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Die Bunde-ÖVP hinterlässt ein politisches Trümmerfeld und eine katastrophale Finanzsituation, die Gemeinden massiv treffen wird.

SPÖ-Klubobmann Roland Fürst

Die Schuld für die Finanzmisere der Kommunen trägt aus Sicht der SPÖ die ÖVP auf Bundes- und Landesebene. Der Bundesregierung attestierte Klubobmann Roland Fürst eine „katastrophale Finanz- und Wirtschaftspolitik“. Auch kritisierte er die Ablehnung des von Landeshauptmann Doskozil (SPÖ) angebotenen „Gemeinde-Entlastungspaket“ durch die Landes-ÖVP.

Opposition mit Kritik an Gesetzesentwurf
Von einem „Flickwerk statt echter Hilfe“ spricht ÖVP-Klubobmann Markus Ulram. Das Gesetz sei unzureichend und verspätet und ein reines Auffangnetz, das die Kernprobleme der Gemeinden nicht löst, so Ulram. Die FPÖ begrüßt grundsätzlich die Unterstützung von Gemeinden. „Der Entwurf ist jedoch völlig ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen“, kritisiert FPÖ Klubobmann Johann Tschürtz. Ein Hauptproblem liegt in der geplanten Ansiedelung des Fonds bei der Holding. „Diese Konstruktion entzieht sich dem Fragerecht der Landtagsabgeordneten“, so Tschürtz. Auch die Grünen kritisieren das Gemeindefonsgesetz als unzureichend. „Es ist unfair, Gemeinden zuerst in finazielle Schwierigkeiten geraten zu lassen, um sie dann zu „retten“. Unterstützung für Gemeinden ist wichtig, sollte aber proaktiv und rechtzeitig erfolgen, bevor die Infrastruktur und Finanzen marod sind,“ so Klubobfrau Anja Haider-Wallner.

In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2025. Davor muss es noch im Landtag beschlossen werden.

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Burgenland-Krone
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