Burgenlands Landeschef Hans Peter Doskozil (SPÖ) bringt in der Debatte um Zuwanderung Gesetze zu Obergrenzen und Grundsicherung ein. Diese dürften jedoch schwer umsetzbar sein, so der Konter aus Wien.
Hans Peter Doskozil richtete dem Bund schöne Grüße via „Krone“ aus, seine Asylpläne ebenfalls zu installieren. Die Regierung versage nämlich. Im Burgenland wurde eine Grundversorgungsobergrenze definiert – für 330 Personen.
Arbeit, sonst droht Entzug von Grundversorgung
Zudem wird im Dezember ein Gesetz beschlossen, das gemeinnützige Arbeit für Asylwerber vorsieht. Bei Nichtbefolgung droht ein Entzug der Grundversorgung. Außerdem fordert Doskozil für den Bund eine Asylantragsobergrenze von 10.000 pro Jahr.
Das Innenministerium kontert: Schon seit Juli gebe es das Modell der gemeinnützigen Arbeit des Bundes, Vorarlberg habe die Arbeitspflicht für Asylwerber bereits umgesetzt und Oberösterreich sei kurz davor.
„Versuch, Kampagne am Laufen zu halten“
„Das Burgenland hätte schon früher mit der Umsetzung beginnen können und nicht erst jetzt im Vorwahlkampf“, heißt es aus dem Ministerium von Gerhard Karner (ÖVP). Im Burgenland wird im Jänner gewählt. Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz wähnt hinter der Aktion Doskozils populistische Gründe. „Angesichts massiv gesunkener Antragszahlen ein eher peinlicher Versuch, eine Kampagne am Laufen zu halten, die mit Anlauf rechtswidrig ist.“
Der Innsbrucker Rechtsprofessor Walter Obwexer hält die Obergrenzen ebenfalls für europarechtswidrig. Denn es brauche dafür eine nachweisbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit. Dies zu belegen, sei sehr schwer und für Österreich aktuell nicht zutreffend.
Das, was aber das Burgenland plant, ist rechtlich nicht umsetzbar.
Rechtsprofessor Walter Obwexer zur Arbeitsverpflichtung
„Rechtlich nicht umsetzbar“
Auch die gemeinnützige Arbeit im Zusammenhang mit gestrichener Grundversorgung sei „Augenauswischerei“. Denn im burgenländischen Gesetzesentwurf stehe als letzter Punkt, dass trotz allem ein menschenwürdiges Leben und Gesundheitsversorgung zustehen müsse. Das ist ja nichts anderes als eine Art Grundversorgung. „Das, was aber das Burgenland plant, ist rechtlich nicht umsetzbar.“
Hinzu komme, dass eine Arbeitsverpflichtung von der Menschenrechtskonvention verboten sei. „Daher macht es der Bund anders. Jeder, der gemeinnützige Arbeit leistet, bekommt zusätzliches Taschengeld. Jeder, der nicht, eben nicht. Es ist rechtlich nur mit Anreizsystem möglich.“
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