Handy-Sicherstellung

Rechtsanwälte-Kritik: „Halbherziger Kompromiss“

Innenpolitik
23.11.2024 11:44

Türkis-Grün einigte sich doch noch auf eine Reform bei der Sicherung von Datenträgern. Doch es gibt teils heftige Kritik. Rechtsanwaltspräsident Armenak Utudjian glaubt, dass das Konstrukt bald wieder beim Verfassungsgericht landet.

Auf den letzten Metern eines zähen und jahrelangen Regierungsmarathons konnten sich ÖVP und Grüne doch noch zu einer vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) verordneten Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern einigen. Sie entfacht keine Begeisterungsstürme – vor allem nicht bei den Rechtsanwälten.

„Widerspricht den Vorgaben des VfGH“
„Die Einigung ist ein halbherziger Kompromiss und beinhaltet keine personelle und organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der sichergestellten Handydaten, wie von den Rechtsanwälten dringend gefordert. Das widerspricht den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes“, sagt Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen. Rechtsanwaltskammertages im Gespräch mit der „Krone“.

Armenak Utudjian und seine Rechtsanwaltskollegen üben scharfe Kritik an der Politik und haben einen umfassenden Forderungskatalog erstellt. (Bild: Lukas Lorenz)
Armenak Utudjian und seine Rechtsanwaltskollegen üben scharfe Kritik an der Politik und haben einen umfassenden Forderungskatalog erstellt.

Es geht um das Trennungsprinzip. „Der, der forensisch auswertet, darf nicht der sein, der die Daten aufbereitet.“ Es müsse genau definiert sein, aus welchen Gründen in welchem Zeitraum welche Daten wichtig sind. Ohne diese Trennung ändere sich quasi nichts am Status quo. Und die sogenannten „Zufallsfunde“ auf Datenträgern, die zu immer neuen Strafverfahren führen, seien immer noch präsent. Siehe die zahlreichen und schwer überschaubaren Verfahren, die in den letzten Jahren nach Ibiza aufpoppten und noch lange nicht erledigt sind. Und die Staatsanwaltschaft bleibt „Herrin des Verfahrens“.

Vergebene Chancen
Utudjian geht davon aus, dass auch diese Neuregelung sehr bald vor dem VfGH landen werde. Denn das Höchstgericht hat ja eben eine Änderung verlangt. Und festgestellt, dass die derzeitige Rechtslage gegen das Recht auf Privatleben und Datenschutz verstoße. Utudjian: „Ich halte es für bedauerlich, dass die Chance für eine rechtsstaatlich saubere Lösung vertan wurde und die Rechte der Betroffenen weiterhin nicht ausreichend geschützt sind.“ Dies ist übrigens auch ein zentraler Punkt im umfassenden Forderungskatalog, den die Rechtsanwälte an die mutmaßliche Zuckerl-Koalition gerichtet hat.

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