Während in einigen europäischen Ländern wie Griechenland oder Italien bereits ein Handyverbot an Schulen gilt und in der Steiermark für Volks-, Mittelschulen und AHS-Unterstufen geplant ist, plädiert Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) für individuelle Lösungen am Standort.
In einem aktuellen Flyer wird Schulen nun eine Reglementierung zumindest empfohlen. Auch Schülervertretung und Experten plädieren dafür, Handys dürften aber kein Tabuthema sein.
Die Schule müsse Schülerinnen und Schülern durch gezielten Einsatz im Unterricht zeigen, wie man Mobiltelefone sinnvoll nutzen kann. Gleichzeitig sei es ihre Aufgabe, Risiken und Gefahren – etwa Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit, ungeschütztem Zugang zu Gewalt oder Pornografie, Fakenews oder soziale Vereinsamung durch Social Media – zu thematisieren, heißt es in den Empfehlungen des Ministeriums.
Handy nur als Unterrichtsmittel
Während das Handy mit Anleitung des Lehrpersonals ein „nützliches Unterrichtsmittel“ zur Wiederholung des Stoffs, zum Verstehen komplexer Inhalte, zum Recherchieren und kritischen Hinterfragen von Informationen im Internet sein könne, soll die Unterrichtszeit laut Ministerium dennoch „grundsätzlich eine handyfreie Zeit“ sein. An vielen Schulen gibt es deshalb laut Ressort „Handygaragen“, in denen die Mobiltelefone während der Unterrichtszeit ausgeschaltet oder im Flugmodus verwahrt werden.
Zur Reglementierung der Handynutzung werden vom Ministerium neben der Hausordnung etwa Klassenverträge vorgeschlagen, die gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet werden. Wird der Unterricht durch Handys gestört, können diese außerdem laut Schulordnung bis zum Ende der Stunde vom Lehrer abgenommen werden. In den Empfehlungen wird außerdem dafür plädiert, Handyauszeiten zu fördern. Der richtige Umgang der Schüler und der ganzen Klasse „verdient Anerkennung“.
„Handys dürfen kein Tabuthema werden“
„Natürlich braucht es in jeder Schule eigene Regeln“, sieht auch Bundesschulsprecherin Mira Langhammer von der ÖVP-nahen Schülerunion die Bildungseinrichtungen in der Pflicht. Diese müssten allerdings so ausdiskutiert werden, dass sie für alle passen und sich auch je nach Altersklasse unterscheiden, betonte sie gegenüber der APA. Gleichzeitig fordert sie Aufklärung durch die Schule. „Also unserer Meinung nach dürfen Handys in Schulen kein Tabuthema werden, sondern genau das Gegenteil.“
In den Volksschulen kann man aus Langhammers Sicht generell die Finger von Smartphones lassen. In der Sekundarstufe 1 (v.a. Mittelschule, AHS-Unterstufe) sollte das Verbot dann gelockert werden, indem Handys etwa von den Lehrpersonen in den Unterricht eingebaut werden. Die Jugendlichen „brauchen aber sehr wohl klare Regeln, die man sich je nach Schulstandort ausmachen muss“, betonte Langhammer. So könne etwa ausgemacht werden, dass die Handys untertags ausgeschaltet in der Schultasche bleiben.
In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der AHS-Oberstufe und den Berufsschulen appelliert die Bundesschülervertretung allerdings an die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler: Sie sollen die Mobiltelefone in den Pausen so viel verwenden können, wie sie es für sinnvoll halten, und im Unterricht selbstständig zur Seite legen. „Das ist ein wichtiger Skill, den man später im (Berufs-)Leben auch unbedingt braucht“, so Langhammer.
Regelungen auch für Klassenchats
Für eine Regelung der Handynutzung an den Schulen – sei es durch ein Handyverbot oder durch klare Verhaltensvereinbarungen – plädieren auch die Expertinnen und Experten von Saferinternet. Seitdem Schüler in der Sekundarstufe 1 digitale Endgeräte bekommen und Handys nicht mehr als digitale Hilfsmittel im Unterricht benötigt werden, haben laut der Organisation schon jetzt viele Schulen Regelungen eingeführt, die einem Verbot nahekommen. Oft werde die Nutzung auch in der Pause eingeschränkt, damit sich die Jugendlichen mehr miteinander beschäftigen.
Selbst bei einem kompletten Handyverbot in der Schule muss es allerdings laut Saferinternet Regeln für die von der Klasse genutzten „Onlineräume“ wie Chatgruppen geben – etwa eine Abmachung, wer bei unangenehmen Situationen eingreift oder wenn illegale Inhalte geteilt werden. Derzeit gebe es solche fix ausgemachten Online-Klassensprecher noch nicht oder kaum. „Die Schule hat aber auf jeden Fall den Auftrag, hier auch anzusetzen“, so Langhammer. Immerhin sei es auch ein Problem der Schule, wenn in es Fälle von Cybermobbing gebe oder in Klassengruppen NS-Botschaften verbreitet werden.
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