Vorstoß in Europa

Mutterschutz und Krankenstand für Prostituierte

Ausland
02.12.2024 13:43

Am Sonntag trat in Belgien ein Gesetz in Kraft, das Sexarbeitern Sozialleistungen zusichert. Es stellt Personen, die in der Erotik- und Sexindustrie tätig sind, arbeitsrechtlich mit anderen Beschäftigten gleich – und ist somit das erste seiner Art.

Abgestimmt hatte das Parlament in Brüssel über das Gesetzt schon im Mai. Entkriminalisiert worden war Sexarbeit im Land bereits 2022, doch eine rechtliche arbeitsrechtliche Gleichstellung mit anderen Berufen gab es bislang nicht.

Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Krankentage und Pension
Das ändert sich nun. Arbeitsverträge – inklusive der üblichen Sozialleistungen – sollen künftig Standard werden. Dazu gehören auch Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Krankentage und Pension.

Eine Sexarbeiterin mit einer Perücke, die sie an ihrem Arbeitstag tragen wird. (Bild: AFP (Archivbild))
Eine Sexarbeiterin mit einer Perücke, die sie an ihrem Arbeitstag tragen wird.

Vielfach wird die Novelle als „riesiger Schritt vorwärts“ gelobt“, zitiert der „Spiegel“. Auch Human Rights Watch und die Belgische Vereinigung der Sexarbeiter begrüßen das Gesetz.

„Normalisierung der Ausbeutung“
Feministische Organisationen hatten den Vorstoß kritisiert. Wenn Sexarbeit normalisiert wird, dann werde auch die Ausbeutung von Frauen normalisiert, so die Argumentation.

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