Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß! Wenn jedoch statt einsamer Strände und Meer das Krankenbett wartet und die Reise nicht angetreten werden kann, gibt es rund um die Stornierung einiges zu beachten, wie Birgit Auner, Konsumentenschutzexpertin in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß.
Der Urlaub ist gebucht, die Freude groß. Doch dann kommt etwas Unvorhergesehenes, wie eine Erkrankung, dazwischen. Bei Pauschalreisen sind die Stornierungen in den AGB geregelt, da richten sich die Sätze nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Das kann aber von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein. Bei Einzelbuchungen liegt es im Ermessen der Unterkunftgeber, ob und bis wann eine kostenlose Stornierung möglich ist.
Es ist ratsam, die Stornobedingungen genau zu prüfen. Kostenlose Stornierungen sind für Pauschalreisende bei unvorhersehbaren Umständen am Urlaubsort wie Feuer, Wasser, Erdbeben, Muren usw. möglich. Der Abschluss einer Reiseversicherung kann sinnvoll sein. Zuerst sollte geprüft werden, ob man bereits über eine Mitgliedschaft oder einen Kreditkartenvertrag versichert ist.
Bei einer Versicherung via Kreditkarte ist es ratsam, auf Bedingungen wie regelmäßige Verwendung bzw. Bezahlung der Reise mit der Karte zu achten. Eine Überprüfung der versicherten Stornogründe ist auch ratsam, denn bei den meisten Versicherungen gibt es neben den üblichen Stornogründen wie unerwartete schwere Erkrankung auch erweiterte Stornogründe.
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