Handysicherung

Chats und Co: Rechtsanwälte mit heftiger Kritik

Politik
11.12.2024 14:18

Quasi auf den letzten Drücker beschloss die Politik am Mittwoch eine vom Höchstgericht geforderte Neuregelung bei der Sicherung von Datenträgern. Die Rechtsanwälte halten die Regelung nicht für „grundrechtskonform“.

Ein altes Sprichwort besagt: Was lange währt, wird endlich gut. Oder auch nicht, könnte man in Bezug auf die Neuregelung der Datensicherung von Handys und Co. sagen. Türkis und Grün konnten sich lange nicht einigen auf eine vom VfGH geforderte Adaptierung.

Die muss mit 1. Jänner in Kraft treten. Also gab es auf den letzten Metern quasi noch eine Einigung – mit Unterstützung von NEOS und SPÖ im Parlament. Fazit: Die Staatsanwaltschaft bleibt quasi „Herrin des Verfahrens“. Sogenannte „Zufallsfunde“, wie sie in den letzten Jahren die Politik erschütterten und Dutzende zusätzliche Ermittlungen im Kontext von Ibiza verursachten, die längst nicht abgeschlossen sind, sind weiter möglich – wenn auch eingeschränkt.

Nun braucht es für die Auswertung von Handys eine richterliche Genehmigung. Die Rechtsanwälte sind damit unzufrieden. Es sei eine halbgare Lösung. „Die Neureglung nimmt nicht ausreichend auf die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs und damit auf die Rechte der Bürger Rücksicht. Es wird auch künftig keine organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der sichergestellten Handydaten geben. Die Ermittlungsbehörden werden weiterhin Zugriff auf alle am Handy gespeicherten Daten haben. Wir halten diese Lösung für nicht grundrechtskonform.“

Dieser Befund stammt von Armenak Utudjian, Präsident des Rechtsawaltskammertages. Der Jurist ist sicher: Es werde nicht lange dauern, „bis sich der Verfassungsgerichtshof neuerlich damit befassen muss.“

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