„Unumgänglich“

Paukenschlag: Stadt Wien kauft Austria-Stadion

Wien
12.12.2024 05:50

Paukenschlag im heimischen Fußball: Die Stadt Wien übernimmt das Stadion der Austria Wien – und zwar, bevor es ausländische Investoren in die Finger bekommen, so die Erklärung.

Seit Monaten stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Austria-Stadion am Horrplatz in Favoriten? „Aufgrund der finanziellen Situation der AG ist ein Verkauf des Stadions laut Vereinsführung unumgänglich. Zuletzt wurden als Interessenten immer wieder ausländische Investoren genannt“, erklärt Wiens Sportstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Investoren ausgestochen
„Investoren haben immer ihre eigenen Interessen im Blick. Wir wollen aber nicht auf den guten Willen oder die Launen eines neuen Eigentümers angewiesen sein.“ Und so passiert das, was die Spatzen seit Tagen vom Stadion-Dach pfeifen: Die Stadt nimmt Geld in die Hand und kauft das Stadion.

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Das Stadion soll ein Wiener Stadion bleiben. Sinnvoll ist dieser Mega-Deal für die Stadt, weil sie das Stadion auch für andere Sportarten nutzen kann.

(Bild: Zwefo)

Stadtrat Peter Hacker

Hacker: „Alle Schritte eingeleitet“
Das hat die „Krone“ nach letzten Sitzungen am Mittwoch erfahren. Hacker weiter: „Wir haben uns im Rahmen der Fortschrittskoalition darauf verständigt, die MA 51 zu beauftragen, über das Immobilienmanagement der Stadt eine Ablösevereinbarung für die Generali-Arena einzubringen. Es sind alle Schritte eingeleitet, damit dieser Prozess rasch und im Sinne aller Beteiligten abgeschlossen werden kann.“

Finale Summe von Übernahme noch nicht klar
Eine finale Summe kann noch nicht genannt werden. Zuletzt wurden mehr als 40 Millionen Euro kolportiert. Möglich wird dieser Mega-Kauf durch ein Vorkaufsrecht.

Der Stadtrat: „Das Stadion der Austria soll ein Wiener Stadion bleiben und die Betonung liegt ganz bewusst auf Wien. Als Stadt wollen wir vermeiden, dass ein Dritter darüber bestimmt, was im Stadion passiert und dass weder wir noch der Verein Einfluss darauf haben. Deshalb haben wir uns schon 2016 ein Vorkaufsrecht im Grundbuch gesichert.“

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